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Nach CDU-Druck: Jetzt erlaubt – Hamburger dürfen bis zum 21. Januar mit Tausalz streuen

Nach massivem öffentlichen und politischen Druck lenkt der Senat ein: Die Hamburger Verkehrsbehörde hat das bislang geltende Verbot von Tausalz auf Nebenflächen in Hamburg ab sofort aufgehoben. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 21. Januar. In diesem Zeitraum dürfen Hamburgerinnen und Hamburger klassisches Tausalz einsetzen, um gefährliche Vereisungen auf Gehwegen und Zuwegen zu beseitigen.

Hintergrund ist eine außergewöhnliche Winterlage. In Hamburg hat es so stark geschneit wie seit rund 15 Jahren nicht mehr. Anhaltender Schneefall, kurze Tauphasen am Tage und anschließendes Überfrieren in der Nacht haben zu einer besonderen Glättegefahr geführt. Diese ließ sich vielerorts mit rein mechanischen Mitteln wie Splitt oder Sand nicht ausreichend beherrschen. Die Folge waren zahlreiche gefährliche Stellen auf Gehwegen – insbesondere für ältere Menschen sowie mobilitäts- und sehbehinderte Personen.

Trotz des intensiven Einsatzes der Stadtreinigung und vieler Anlieger blieb die Lage angespannt. Die nun erlassene Allgemeinverfügung trägt dieser Realität Rechnung und schafft endlich Rechtssicherheit: Für zwei Wochen ist der Einsatz von Tausalz erlaubt, um akute Gefahren zu entschärfen und die Verkehrssicherheit auf Nebenflächen spürbar zu erhöhen.

Die Entscheidung kommt spät, ist aber notwendig. Sie zeigt, dass politischer Druck wirkt und praktische Lösungen Vorrang haben müssen, wenn Sicherheit auf dem Spiel steht. Gleichzeitig bleibt der Appell bestehen, Tausalz verantwortungsvoll und maßvoll einzusetzen, um Umweltbelastungen so gering wie möglich zu halten.

Die Allgemeinverfügung ist online abrufbar: