Mathias Rahn und Nicolai Timpner berichten aus dem Regionalausschuss vom 28.05.2026. Depotcontainer für Steilshoop-Nord werden geprüft, die Sicherstellung eines Notausgangs der Kinderarztpraxis in Steilshoop wird geprüft, ein Vorziehen einer Gebäudesanierung konnte nicht vereinbart werden, die Problematik eines Stolperfallen-Radwegs am Hohnerkamp wurde wie andere Themen vertagt.
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4.1. Eingabe Gefährliche Straßenquerung und fehlende Barrierefreiheit – August-Krogmann-Straße / Stuhtsweg / Aspersort
Sachverhalt:
Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Situation an der August-Krogmann-Straße, insbesondere im Bereich der Kreuzung zum Stuhtsweg, ist für viele Menschen täglich gefährlich und nicht mehr tragbar.
Die August-Krogmann-Straße ist stark und schnell befahren. An der Bushaltestelle Stuhtsweg steigen regelmäßig Schulkinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen aus. Von dort führt der Schulweg vieler Kinder weiter über die Straße Aspersort.
Eine sichere Querung ist an dieser Stelle faktisch nicht möglich.
Zwar existieren theoretische Ausweichmöglichkeiten, diese sind im Alltag jedoch realitätsfern:
Entweder muss man bis Neusurenland zur Ampel gehen und anschließend wieder zurücklaufen – ein erheblicher Umweg von ca 750m.
Oder man bewegt sich in Richtung Pezolddamm, teilweise sogar im Gegenverkehr ( als Fahrradfahrer), was nicht erlaubt und hochgefährlich ist, und einen Umweg von ca 900m bedeutet.
-Ausgangspunkt Stuhtsweg Siedlung zur Bushaltestelle Stuhtsweg-
Die aktuelle Verkehrsführung zwingt Menschen faktisch zu riskantem Verhalten.
Hinzu kommt die fehlende Barrierefreiheit an der Bushaltestelle Stuhtsweg:
Bordsteinhöhen von etwa 20 cm
erschweren oder verhindern das sichere Erreichen des Gehwegs für Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Fahrrad oder Gehwagen.
Da Fußgängerüberwege üblicherweise nicht direkt an Bushaltestellen, sondern davor oder dahinter angeordnet werden, schlage ich vor, eine sichere Querungsmöglichkeit auf Höhe Aspersort bzw. Hagebökenholt zu prüfen und umzusetzen.
Dort würde eine Querung sowohl dem Schulweg als auch der allgemeinen Wegeführung deutlich besser entsprechen.
Ich bitte Sie dringend, die Verkehrssituation zu überprüfen und eine sichere, alltagstaugliche Lösung umzusetzen.
Es geht hier nicht um Komfort, sondern um Sicherheit und Prävention.
Es muss ja nicht erst ein schwerer Unfall passieren, damit reagiert wird.
4.1.1. Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026: Fußgängerüberweg(e) für die August-Krogmann-Straße (Drs. 22-3163)
Sachverhalt:
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde und die Verwaltung werden zur Verbesserung der Fußgängersicherheit gebeten zu prüfen,
ob und ggf. unter welchen begleitenden Maßnahmen ein Fußgängerüberweg in der August-Krogmann-Straße zwischen der Bushaltestelle Stuhtsweg und LIDL eingerichtet werden kann.
ob hilfsweise eine Fußgänger-Lichtsignalanlage (F-LSA) eingerichtet werden kann, sollte die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht möglich sein.
Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Bei der betreffenden Örtlichkeit handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit je einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.
Die spezifischen Voraussetzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 sowie in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgelegt. Die derzeit maßgebliche Hamburger Richtlinie für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) stellt eine Ergänzung und Konkretisierung der VwV-StVO dar und dient der einheitlichen Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung durch die Straßenverkehrsbehörden in Hamburg.
Nach der modifizierten Verwaltungsvorschrift zur StVO ist es nicht mehr zwingend erforderlich, dass das Verhältnis zwischen Fußgänger- und Fahrzeugverkehr stets stimmig sein muss. Dies bedeutet jedoch nicht, dass an jeder beliebigen Stelle ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann und sollte.
Es wurde daher zur objektiven Gefahrenanalyse das Programm EUSKA (elektronische Unfallsteckkarte) herangezogen, um zu prüfen, ob an der genannten Örtlichkeit eine Unfallhäufung vorliegt.
Eine solche Häufung wäre ein wichtiger Indikator für eine objektiv als gefährlich einzustufende Verkehrssituation und würde entsprechende Sofortmaßnahmen erforderlich machen. Die Auswertung der Unfallstatistiken zeigt jedoch, dass im genannten Bereich des Stuhtswege in den letzten drei Jahren kein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Fußgängern aufgetreten ist.
Daher wird dieser Bereich als unauffällig und verkehrlich unbedenklich eingestuft.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 spricht grundsätzlich nichts gegen die Anordnung eines Fußgängerüberwegs in diesem Bereich. Allerdings sind erhebliche bauliche Maßnahmen erforderlich, die vom Straßenbaulastträger umzusetzen wären. Diese Maßnahmen müssen vor einer endgültigen Entscheidung geprüft und umgesetzt werden.
In der bereits erfolgten Rückantwort des Straßenbaulastträgers des Bezirksamtes konnten vier potenzielle Standorte identifiziert werden, an denen durch umfangreiche bauliche Maßnahmen ein Fußgängerüberweg realisiert werden könnte.
Zusätzlich wird in der Rückantwort darauf hingewiesen, dass die August-Krogman-Straße derzeit einer Überplanung unterzogen wird. Diese Überplanung fällt in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).
Vor diesem Hintergrund sollten die Beschlussvorlage sowie die genannten Überlegungen in Abstimmung mit dem LSBG zusammengeführt werden.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) überplant zurzeit den Abschnitt Karlshöhe und August-Krogmann-Straße vom Knotenpunkt Carsten-Reimers-Ring bis Swebengrund/Mahlhaus. Dazu gab es bereits im Jahr 2021 eine Schlussverschickung. Aufgrund konkurrierender Baumaßnahmen im Umfeld musste das damalige Bauzeitfenster jedoch verschoben werden. Ein Bauzeitfenster befindet sich in der Koordination.
Der LSBG überarbeitet derzeit seine bisherige Planung und bereitet eine neue 1. Verschickung vor, die voraussichtlich im Sommer/Herbst dieses Jahres erfolgen soll. Im Rahmen dieser Überarbeitung wird bereits die Einrichtung von Querungsanlagen in den genannten Bereichen Malvenstieg (Lidl) und Stuhtsweg geprüft. In der 16. Kalenderwoche erfolgte dazu bereits eine durch den LSBG veranlasste Verkehrszählung im Bereich Malvenstieg. Die Auswertung liegt derzeitig allerdings noch nicht vor. Vor der 1. Verschickung und sobald die Prüfung abgeschlossen ist, führt der LSBG mit dem örtlichen Polizeikommissariat 38 und der Verkehrsdirektion Gespräche zur Machbarkeit und Umsetzung der Querungsanlagen in den genannten Bereichen.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Hierzu hat der Ausschuss mittels eines Antrags der Ampel-Koalition in der Sitzung nochmals sein Wohlwollen gegenüber des Ansinnens ausgedrückt – der Ausschuss spricht sich für eine Querung am Stuhtsweg aus.
4.2. Eingabe Vorschlag für eine Tempo 30 Zone im Karlshöher Weg
Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor:
Sehr geehrte Damen und Herren vom Verkehrsausschuss, Bezirksamt Wandsbek,
in dem Bericht aus der Hamburger Morgenpost, vom 2. April 2026
„Wo Politik und Polizei Tempo 30 wollen“ habe ich gelesen, dass Bezirksamt Wandsbek
wartet auf Vorschläge der Bürger.
Mein Vorschlag, den auch viele Betroffene und Anwohner so sehen, ist der Karlshöher Weg
und Beim Fahrenland ( ab der Kreuzung Karlshöher Weg / Berner Heerweg )
als Zone 30 einzurichten!
Die Begründung:
Raser, die mit überhöhter Geschwindigkeit, von der Berner Brücke in den Karlshöher Weg fahren,
obwohl dieser durch die Kurve schlecht einsehbar ist.
Vor allem auch LKW rasen hier. Es kommt nicht selten vor, dass sie mit den Hinterrädern
auf den Fußweg geraten.
Von Sasel aus, müssen Feuerwehr und Krankenwagen ( auch die Freiwillige Feuerwehr Berne )
häufig auf die Gegenfahrbahn ausweichen, da ihre Spur durch Autos, die an der Ampel warten,
blockiert ist.
Es gibt keinen Radweg und besonders beim Fahrenland ist der Fußweg sehr schmal!
Auf der Straße mit dem Fahrrad zu fahren ist lebensgefährlich!
Tempo 30 würde die Gefahr für Radfahrer vermindern.
Auch Fußgänger die über die Straße möchten, haben Probleme sicher hinüber zu kommen.
Besonders Kinder können die Geschwindigkeit schlecht einschätzen.
Auch würde bei Tempo 30 die enorme Lärmbelästigung verringert werden!
Leider wurde ein Antrag von 2025, der von der Polizei unterstützt wurde, auf ein Tempolimit
in den Karlshöher Weg abgelehnt.
Es muss für ein Tempolimit nicht’s groß umgebaut werden, es bedürfte nur Tempo 30 Schilder.
Allgemein zur Kreuzung:
Es ist gut, dass die Fahrradstreifen an der Berner Kreuzung jetzt rot gefärbt sind.
Trotzdem gibt es immer wieder beinahe Unfälle, bei denen Fußgänger und Radfahrer,
(die bei Grün die Kreuzung überqueren wollen ) durch Abbiegende und Raser
in den Karlshöher Weg, gefährdet werden.
Eine Beschränkung auf Tempo 30 würde sicher viele Autofahrer sensibilisieren
und die Situation ohne großen Aufwand für alle verbessern.
Bitte handeln Sie, bevor es erst zu schweren Unfällen kommt!!!
Gerne bin ich persönlich bereit Ihnen (vom Verkehrsausschuss ) hier vor Ort
die Gefahrenpunkte zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Eingabe wurde in der April-Sitzung vertagt, das sich die Polizei die Lage vor Ort genauer anschauen wollte, wenngleich sie diese genau kennt. Die Polizistin im Ausschuss berichtete von Geschwindigkeitsmessungen – die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt bei 42 km/h. Somit und aus den in der letzten Sitzung genannten Gründen ist die Eingabe nicht abhilfefähig. Die Petentin erhält eine detaillierte Antwort. Zugleich äußern Mitglieder des Ausschusses Verständnis für die Problemlage.
5.1. CDU-Antrag: Vorplatz am U-Bahnhof Trabrennbahn entsiegeln, begrünen und beschatten
Sachverhalt:
Praktisch der gesamte Vorplatz des U-Bahnhofs Trabrennbahn ist versiegelt. Dies führt bei Sonne zu Überhitzung und bei Regen kann das Wasser nicht versickern. Dies schadet sowohl der Umwelt als auch insbesondere den Menschen. Lange Zeit konnten diese Fehler der Vergangenheit nicht behoben werden, weil schlicht das Geld dafür fehlte. Auch gibt es heute neue Erkenntnisse, wie man solchen Missständen wirksam begegnen kann.
Nun gibt es inzwischen neben den Bestrebungen der Bezirke, solche Plätze zu entsiegeln, zu begrünen und damit wieder lebendiger zu machen, auch viele Möglichkeiten der Förderung, Programme von Sponsoren und Fördertöpfe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Diese Programme verfolgen sinnvolle Ziele auf unterschiedlichen Wegen. Deshalb sollte es offen bleiben, wie das Ziel erreicht wird, den Vorplatz des U-Bahnhofs Trabrennbahn ökologisch aufzuwerten.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne möge beschließen:
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, welche „Sponsoren“/Programme sich zur Entsiegelung und Bepflanzung des Vorplatzes des U-Bahnhofs Trabrennbahn anbieten (evtl. auch bei anderen Stellen als der BUKEA, zum Beispiel bei privaten oder institutionellen Initiativen, evtl. EU-Mittel) und sich bei den entsprechenden Stellen um Mittel zu bewerben.
2. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, die Maßnahme des ermittelten „Sponsors“ wohlwollend zu begleiten, damit die Umsetzung möglichst zeitnah erfolgen kann.
3. Dem Regionalausschuss ist über das Ergebnis der Prüfung sowie über die geplanten Maßnahmen zu berichten.
Der Antrag wurde im April vertagt und der Verwaltung zur Prüfung mitgegeben. Die Antwort in dieser Sitzung: Die Verwaltung hält eine Begrünung des Vorplatzes nicht für sinnvoll. Die genaue Antwort der Verwaltung wird im Sitzungsprotokoll festgehalten. Die CDU-Fraktion hält eine (Wieder-)Begrünung weiterhin für richtig und beantragte Vertagung, dem wurde entsprochen.
5.2. CDU-Antrag: Niewischgraben – Prüfung des Zustandes
Sachverhalt:
Der Niewischgraben verläuft parallel südöstlich zur Haldesdorfer Straße.
Er beginnt hinter dem Rückhaltebecken der Osterbek und fließt südwestlich in die Osterbek.
Er entwässert die angrenzenden Grundstücke u.a. bei Aldi, Lidl. Ab dem Grundstück der Hausnummer 60 ist der Graben stark versandet und teilweise nicht mehr vorhanden. Durch die bestehende Versandung werden die anliegenden Grundstücke nicht entwässert und durchfeuchtet.
Mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 12. Dezember 2019 (Drs. 21-0642) wurde die Verwaltung bereits mit der Prüfung des Zustandes beauftragt. Das Bezirksamt hat mit Drs. 21-0642.1 Stellung bezogen, wonach im Nachgang an einen Ortstermin ein mit Brombeeren überwuchertes Pachtgrundstück ausgemacht worden sei. Die Verwalterin würde nach Vollzug der ausgesprochenen Kündigung des Pachtvertrages im Herbst 2020, einhergehend mit dem Ende der Brutzeit, einen Gartenbaubetrieb mit der Herrichtung des Geländes und des Niewischgrabens beauftragen und über die Fertigstellung informieren.
Dies ist nach unserer Kenntnis bislang noch nicht erfolgt.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne möge daher beschließen:
Petitum/Beschluss:
1. Die zuständigen Behörden mit der Prüfung des Zustandes zu beauftragen, die Kosten zu ermitteln sowie die Mängel zu beseitigen
2. anschließend den Regionalausschuss zu informieren.
Dieser Antrag wurde in der April-Sitzung zur Prüfung durch die Verwaltung vertagt. Nun liegt eine Aussage vor: Die Problematik wurde an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) weitergeleitet. Durch einen Sachbearbeiterwechsel verlor die Verwaltung diesen Fall möglicherweise aus den Augen. Die Verwilderung (und damit Entwässerungshindernis) soll nun angegangen werden. Bis zu einer Durchführungsbestätigung ist der Antrag vertagt.
5.3. CDU-Antrag: Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Tempo-30-Zone im Fahrenkrön und Reembusch
Sachverhalt:
Anwohnerinnen und Anwohner berichten wiederholt von überhöhten Geschwindigkeiten im Bereich der Straße Fahrenkrön, insbesondere bei der Einfahrt aus der Straße Heukoppel.
Betroffen ist hierbei auch der Bereich des Reitstall Kruse, in dem regelmäßig Reiterinnen und Reiter, Besucherinnen und Besucher sowie weitere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Zusätzlich befindet sich auf dem Gelände ein gastronomischer Betrieb mit zusätzlichem Besucher- und Fahrzeugverkehr. Hierdurch kommt es zu einer erhöhten Frequentierung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie querenden Verkehr.
Auch aus dem Bereich der Straße Reembusch wird von wahrgenommenen Geschwindigkeitsüberschreitungen berichtet.
Die Polizei konnte im Rahmen bisheriger Messungen zwar keine signifikanten Überschreitungen feststellen und lehnt den Einbau einer Geschwindigkeitsschwelle derzeit ab. Gleichwohl besteht bei vielen Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin das Bedürfnis nach einer besseren Wahrnehmbarkeit der bestehenden Tempo-30-Regelung und nach Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Ergänzende Maßnahmen könnten hierzu eine verhältnismäßige, kostengünstige und zugleich verkehrssichernde Lösung darstellen, ohne den Verkehrsfluss unnötig zu beeinträchtigen.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließt:
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, durch welche geeigneten Maßnahmen die Wahrnehmbarkeit der bestehenden Tempo-30-Zone in der Straße Fahrenkrön verbessert werden kann.
2. Dabei sollen insbesondere ergänzende Fahrbahnmarkierungen („30“) im Bereich der Einfahrt von der Straße Heukoppel in den Fahrenkrön sowie im Bereich der Straße Reembusch geprüft werden.
3. Darüber hinaus sollen weitere geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft werden, beispielsweise Dialog-Displays zur Geschwindigkeitsanzeige, temporäre Geschwindigkeitsmessungen oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
4. Dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne ist zu berichten.
Laut Polizei und Ausschussmitgliedern sei eine Doppelbeschilderung in Tempo-30-Zonen nur in ausgedehnten Zonen, bspw. ganzen Stadtteilen, zulässig. Auch eine Bodenmarkierung (bspw. „30“) falle unter den Begriff Beschilderung. Geschwindigkeitsdisplay seien teuer, nur selten genehmigt und wenn, dann meist vor Schulen. Zudem seien die Verkehrsteilnehmer, die über die Strenge schlagen, selbst meist Anwohner und würden die Regeln genau kennen. Schilder auf Privatgrund dürfen aufgestellt werden, allerdings offiziellen Verkehrszeichen nicht ähneln. Falls jemand dieses Ansinnen hat, ist eine Absprache mit der Polizei ratsam. Die CDU-Fraktion hat den Antrag zurückgezogen, eine Abstimmung wäre erfolglos ausgegangen.
5.4. CDU-Antrag: Depotcontainer für Altglas in Fehlinghöhe, Schreyerring, César-Klein-Ring
Sachverhalt:
In der Fehlinghöhe, im Schreyerring und im César-Klein-Ring fehlt die Möglichkeit, wohnortnah Altglas in Depotcontainern zu entsorgen. Die Beschwerde darüber ist vermehrt aufgekommen.
Die vorhandenen Containerstandorte können hier auf einer Karte nachgeschaut werden: https://www.stadtreinigung.hamburg/entsorgung-recycling/depotcontainer/
Es fällt eine deutliche Lücke in der Karte auf. Zugleich ist genau dieses Gebiet auch geplagt von überquellenden Mülltonnen, die u. a. eine Folge von fehlerhafter Sortierung bei der Hausmüllentsorgung sind. Die Glasentsorgung im Hausmüll trägt damit nicht nur zu einer geringeren Recyclingquote, sondern auch zu einer unansehnlichen Wohnumgebung und gesteigerten Nebenkosten der Mieter bei.
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, gemeinsam mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) Depotcontainerstandorte in der Fehlinghöhe, im Schreyerring und im César-Klein-Ring zu finden und mit Glas-Containern zu besetzen.
2. Dem Regionalausschuss ist über die geprüften Standorte sowie die geplante Umsetzung zu berichten.
Der Antrag erfuhr mehrheitliche Zustimmung, in den nächsten Monaten erwarten wir eine Antwort.
5.5. CDU-Antrag: Schnelle Beseitigung eines Sicherheitsmangels zur Sicherung der kinderärztlichen Versorgung in Steilshoop
Sachverhalt:
In der einzigen Kinderarztpraxis in Steilshoop, betrieben von , Gründgensstraße 26, im Ärztehaus, ist ein Notausgang versperrt. Dies offenbarte sich in der aktuellen Spiegel-TV-Reportage über den Stadtteil Steilshoop.Der Haustechniker würde sich nicht um dieses Problem kümmern, so die Aussage.
Eine Nachfrage bei der Praxis ergab, dass die letzte Meldung an die Verwaltung des Vermieters etwa vier bis fünf Wochen her ist (Stand: 20.05.2026). Es hätte bisher jedoch nicht einmal eine Antwort gegeben.
Da dieser Notausgang wahrscheinlich aus brandschutzrechtlichen und damit sicherheitsrelevanten Gründen geöffnet sein sollte, ist eine schnelle Überprüfung und die dauerhafte Behebung des Problems angezeigt.
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/spiegel-tv-vom-22-04-2024-brennpunkt-steilshoop-a-c41a67c1-f5cb-4513-b499-4173e385dc75
– Etwa ab Zeitstempel 08:30
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließt:
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich schnellstmöglich mit dem Vermieter des Ärztehauses in der Gründgensstraße in Kontakt zu setzen mit dem Ziel, den Notausgang der Kinderarztpraxis instandzusetzen. Wenn nötig, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
2. Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne ist über das Ergebnis zu informieren.
Der Antrag wurde schon weitergeleitet an die zuständigen Stellen. Der Antrag ist vertagt bis zur Erledigung.
5.6. CDU-Antrag: Sanierung vorziehen: Gebäude der Straßensozialarbeit in Steilshoop
Sachverhalt:
Die Straßensozialarbeit in Steilshoop ist für den Stadtteil von herausragender Bedeutung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten täglich wichtige Arbeit für Kinder, Jugendliche und Familien, kümmern sich um Konflikte im öffentlichen Raum, bauen Vertrauen auf und wirken präventiv gegen Gewalt, Perspektivlosigkeit und soziale Spannungen.
Gerade in Steilshoop zeigt sich immer wieder, wie wichtig funktionierende Sozialarbeit vor Ort ist. Insbesondere rund um Halloween und Silvester kommt es regelmäßig zu erheblichen Ausschreitungen im Stadtteil. Die Herausforderungen sind seit Jahren bekannt. Das Sozialmonitoring für den Stadtteil spricht Bände. Umso wichtiger wäre es, diejenigen zu stärken, die sich tagtäglich um Prävention, Ansprache und Unterstützung kümmern.
Umso unverständlicher ist der Umgang mit der Immobilie im Gropiusring 19–21 (am Spielplatz). Der Senat selbst bezeichnet den baulichen Zustand offiziell als „mangelhaft“ (Bürgerschaftsdrucksache 23/3970). Damit bestätigt die Stadt ausdrücklich, dass die Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen an eine moderne und funktionierende soziale Einrichtung entsprechen.
Trotzdem stehen weiterhin keine Haushaltsmittel für die notwendige Sanierung zur Verfügung. Stattdessen wurde der Finanzierungsbedarf lediglich für den Doppelhaushalt 2027/2028 angemeldet. Für eine so wichtige Einrichtung in einem Stadtteil wie Steilshoop ist dies nicht akzeptabel.
Es ist den Beschäftigten ebenso wie den Jugendlichen und Familien vor Ort nicht länger zuzumuten, dass eine derart wichtige soziale Einrichtung dauerhaft in einem Gebäude arbeiten muss, dessen Zustand von der Stadt selbst als mangelhaft beschrieben wird. Während an anderer Stelle Millionenbeträge investiert werden, fehlt hier vergleichsweise wenig Geld für eine Einrichtung, die für den sozialen Frieden und den Zusammenhalt im Stadtteil unverzichtbar ist.
Steilshoop darf mit diesem Problem nicht bis 2027 oder noch länger warten müssen. Deshalb müssen kurzfristig Sondermittel eingeworben werden, damit die Sanierung zeitnah umgesetzt werden kann.
Der Regionalausschuss Bramfeld/Steilshoop/Farmsen-Berne beschließt:
Petitum/Beschluss:
1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich gegenüber dem Senat sowie den zuständigen Fachbehörden mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass kurzfristig Sondermittel für die dringend notwendige Sanierung der Räumlichkeiten der Straßensozialarbeit im Gropiusring 19–21 in Steilshoop bereitgestellt werden, damit die Umsetzung schnellstmöglich erfolgen kann und nicht erst im Rahmen des Doppelhaushalts 2027/2028 geprüft beziehungsweise umgesetzt wird.
2. Darüber hinaus möge geprüft werden, welche Sofortmaßnahmen bis zu einer vollständigen Sanierung ergriffen werden können, um die Arbeitsbedingungen vor Ort kurzfristig zu verbessern.
Die Koalition ist der Auffassung, dass die Planung noch nicht abgeschlossen ist, somit ein zeitliches Vorziehen der Sanierung nicht möglich sei. Ein Beschluss würde die Sanierung auch nicht schneller durchführbar werden lassen. Die CDU-Fraktion konnte zumindest eine Überweisung in den Jugendhilfeausschuss erwirken, da dieses Thema (Instandsetzungsarbeiten bis zu 15.000 €) dort in der letzten Sitzung auf der Tagesordnung stand. Aus unserer Sicht könnten diese Instandsetzungsarbeiten mit einer vorgezogenen Grundsanierung eingespart werden.
5.7. CDU-Antrag: Sicherstellung der Altglasentsorgung am Bramfelder Markt während des Jahrmarkts
Sachverhalt:
Die wiederkehrende, mehrtägige Entfernung der Glascontainer am Bramfelder Markt im Zusammenhang mit dem Jahrmarkt führt seit Jahren zu einer massiven Beschwerdelage in der Bevölkerung.
Viele Anwohnerinnen und Anwohner nutzen die Container fußläufig im Zuge ihrer täglichen Wege. Während der Abwesenheit der Container fehlt jedoch eine wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeit.
In der Praxis zeigt sich deutlich, dass in diesem Zeitraum vermehrt Glasflaschen in öffentlichen Papierkörben entsorgt werden. Dies führt zu erheblichen Problemen hinsichtlich Sauberkeit, Sicherheit und einer ordnungsgemäßen Mülltrennung. Öffentliche Papierkörbe sind für Glasabfälle weder vorgesehen noch geeignet. Ebenfalls zu beobachten: Fehlen die Depotcontainer, wird das Altglas trotzdem vor Ort abgestellt.
Das derzeitige Vorgehen steht zudem im Widerspruch zu den städtischen Zielen einer verbesserten Abfalltrennung und einer höheren Recyclingquote.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, gemeinsam mit der SRH eine bürgernahe und praktikable Lösung zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen der Veranstaltung als auch den berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner gerecht wird.
Petitum/Beschluss:
1. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, gemeinsam mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) eine praktikable Lösung zu erarbeiten, um die ordnungsgemäße Altglasentsorgung am Bramfelder Markt auch während des Auf- und Abbaus sowie der Durchführung des Bramfelder Jahrmarkts sicherzustellen.
Dabei sind insbesondere folgende Optionen zu prüfen:
– Einrichtung eines temporären Ersatzstandortes in unmittelbarer Nähe,
– Verbleib der Glascontainer am bisherigen Standort durch angepasste Flächenplanung,
– verkürzte Ab- und Aufbauzeiten durch optimierte Abläufe,
– zusätzliche oder mobile Entsorgungsangebote während der Veranstaltungsdauer.
2. Dem Regionalausschuss ist über die geprüften Varianten sowie die geplante Umsetzung zu berichten.
Dieses Ansinnen fand kein Verständnis bei den anderen Fraktionen und wurde abgelehnt. Während des Jahrmarktes werden die Glas-Depotcontainer also weiterhin fehlen und einige Anwohner ihr mitgebrachtes Altglas dennoch dort abstellen. Während des letzten Jahrmarktes war in der Wahrnehmung der CDU-Fraktionsmitglieder genügend Platz vorhanden, die Container stehen zu lassen.
5.8. CDU-Antrag: Schulwege sicher gestalten: Radweg zwischen Hohnerkamp und Am Stühm-Süd instandsetzen
Sachverhalt:
Zwischen den Straßen Hohnerkamp und Am Stühm-Süd in Bramfeld-Nord verläuft entlang der Grundschule Am Gut, der Anne-Frank-Schule sowie der Simeonkirche ein asphaltierter Weg. Dieser wird von vielen Kindern und ihren Eltern als Schulweg genutzt.
Über die vergangenen Jahre ist der Asphalt durch Witterungs- und Umwelteinflüsse zunehmend in Mitleidenschaft gezogen worden. Inzwischen weist der Belag an vielen Stellen Risse auf und ist teilweise deutlich aufgeplatzt. Die Situation ist dem Bezirksamt bekannt, jedoch wurde eine Instandsetzung bislang weder priorisiert noch terminiert.
Vor dem Hintergrund, dass der Weg regelmäßig als Schulweg genutzt wird, halten wir eine zeitnahe Instandsetzung sowie eine entsprechende Priorisierung für erforderlich.
Dies vorausgeschickt, möge der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließen:
Petitum/Beschluss:
Das Bezirksamt wird gebeten, den Weg zwischen den Straßen Hohnerkamp und Am Stühm-Süd entlang der Grundschule Am Gut, der Anne-Frank-Schule sowie der Simeonkirche zeitnah instand zu setzen.
Dabei sollen Asphalt und Unterbau möglichst durch weniger versiegelnde Materialien ersetzt werden.
In Abstimmung mit den zuständigen Grundstückeigentümern den Überwuchs auf Höhe der Simeonkirche zurück schneiden zu lassen.
Dem Regionalausschuss ist bis zum 31. Oktober 2026 über den vorgesehenen Umsetzungszeitpunkt zu berichten.
Der Antrag wurde vertagt, da herausgefunden werden muss, ob es sich beim Radweg um städtisches Gelände handelt.
5.9. Wetterschutz an der Bushaltestelle Haldesdorfer Straße (Werner-Otto-Straße) sicherstellen – Lösungen für wartende Fahrgäste und künftige Schülerinnen und Schüler schaffen
Sachverhalt:
Während an vielen Standorten in Hamburg in den vergangenen Jahren moderne, barrierefreie und wettergeschützte Fahrgastunterstände errichtet wurden, stellt die Bushaltestelle Haldesdorfer Straße (Werner-Otto-Straße) weiterhin einen auffälligen Negativfall dar. Trotz wiederholter Hinweise aus der Nachbarschaft besteht dort bis heute kein Wetterschutz für wartende Fahrgäste.
Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass sich in unmittelbarer Nähe ein neuer Schulstandort in Planung befindet. Mit der Inbetriebnahme der Schule ist absehbar, dass die Haltestelle künftig verstärkt von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften genutzt werden wird. Gerade an einem schulnahen Standort ist ein sicherer, übersichtlicher und vor allem witterungsgeschützter Wartebereich zwingend erforderlich. Es kann nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler künftig bei Regen, Wind oder Schnee ohne jeden Schutz auf den Bus warten müssen.
Der Senat führt in seinen Antworten auf verschiedene Anfragen aus (Drs. 23/2865, 23/2285 und 23/2165), dass die Errichtung eines festen Fahrgastunterstandes aufgrund unterirdischer Leitungen – unter anderem einer Hochdruckgasleitung – nicht möglich sei. Gleichzeitig wird argumentiert, mobile Unterstände seien lediglich für kurzfristige Einsätze vorgesehen.
Diese Argumentation überzeugt nicht. Wenn es keine Alternativen gibt, muss man in diesen Fällen von den Vorgaben abweichen können. Vor dem Hintergrund der geplanten Schule und der bereits heute bestehenden Nutzung der Haltestelle ist es nicht hinnehmbar, dauerhaft auf jede Form von Wetterschutz zu verzichten.
Wenn ein klassischer Fahrgastunterstand an der bisherigen Position tatsächlich nicht realisierbar sein sollte, müssen pragmatische Alternativen geprüft werden. Dazu gehören beispielsweise eine Verlegung der Haltestelle, die Versetzung eines vorhandenen Unterstandes aus dem Umfeld oder die Aufstellung eines mobilen Fahrgastunterstandes als Übergangslösung. Entscheidend ist, dass spätestens mit Aufnahme des Schulbetriebs ein angemessener Wetterschutz vorhanden ist.
Der Regionalausschuss Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne möge beschließen:
Petitum/Beschluss:
Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden zu prüfen, wie spätestens mit Aufnahme des Schulbetriebs im Umfeld der Haltestelle Haldesdorfer Straße (Werner-Otto-Straße, stadtauswärts) ein Wetterschutz für wartende Fahrgäste sichergestellt werden kann.
Dabei sollen insbesondere folgende Optionen geprüft werden:
a) die Verlegung der Haltestelle an einen Standort, an dem ein Fahrgastunterstand errichtet werden kann,
b) die Aufstellung eines mobilen Fahrgastunterstandes oder einer vergleichbaren Übergangslösung ohne tiefgreifende Fundamentarbeiten.
Ziel muss es sein, dass spätestens mit der Inbetriebnahme der Schule ein witterungsgeschützter Wartebereich für Schülerinnen und Schüler sowie andere Fahrgäste vorhanden ist.
Dem Regionalausschuss ist über das Ergebnis der Prüfung sowie über die geplanten Maßnahmen zu berichten.
Durch eine Eingabe des Seniorenbeirats wird dieses Thema auch im Mobilitätsausschuss behandelt. Regionalbeauftragter des Regionalausschusses Herr Fischer antwortete, dass die Hochbahn dieses Ansinnen als komplex bewertet und umfangreiche Arbeiten stattfinden müssten. Ersatz-Buswartehäuschen seien zudem knapp. Die CDU-Fraktion lässt sich die genaue Antwort schriftlich geben und greift das Thema in der nächsten Sitzung wieder auf. Der Antrag ist vertagt.
6.1. Mitteilung: Weitere Entwicklung der ehemaligen Deponiefläche Neusurenland Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3183)
Sachverhalt:
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,
im Rahmen der weiteren Entwicklung der Fläche Neusurenland den potenziellen Erweiterungsbedarf der BMX-Fläche bei der Planung zu berücksichtigen und freizuhalten und mit dem Sportverein vor Ort das Gespräch zu suchen;
den zuständigen Regionalausschuss sowie den KUV zeitnah über die Ergebnisse weiteren Untersuchungen und Überlegungen zu informieren und insbesondere darzulegen,
in welchem Umfang und zeitlichen Abständen die Deponiefläche insbesondere in Bezug auf den Abstrom von Deponiesickerwasser aktuell überwacht wird, welche Fließrichtung diese aufweisen und wo es konkret zu Überschreitungen der Grenzwerte in bezug auf welche Schadstoffe kam;
in welchem Umfang die Gewässer des Strandbades Farmsen möglicherweise von Gefahrstoffeinträgen aus der ehemaligen Deponie betroffen sind oder sein könnten;
in welchem Umfang eine Nutzung für Zwecke der Naherholung und als Park in Frage kommen, welche Baumarten hierfür besonders geeignet sind;
in welchem Umfang eine Wohnungsbebauung auf der kontaminierten Fläche überhaupt möglich ist, ohne diese großflächig abtragen zu müssen;
ob und in welchem Umfang straßenbegleitende Randgebiete der Fläche für eine Wohnbebauung in Frage kommen;
welche weiteren Nutzungen aus Sicht der Fachbehörden in Frage kommen;
wann eine weitere Einbeziehung der Öffentlichkeit aus Sicht der Fachbehörden sinnvollerweise erfolgen muss.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke nimmt wie folgt Stellung:
In den Jahren 2023 und 2024 initiierte der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) in Abstimmung der Behörde für Finanzen und Bezirke mit dem Bezirksamt Wandsbek und verschiedenen weiteren städtischen Behörden die Untersuchung, ob es konkrete Nutzungsbedarfe gibt, die auf den nur bedingt bebaubaren Flächen oberhalb der Altablagerung Neusurenland umgesetzt werden könnten. Seit 2025 werden in einem interdisziplinären Team mit externen Planungsbüros sowie Altlastengutachtern verschiedene Entwicklungsideen ausgearbeitet, die mit der heutigen Belastungssituation (Ausgasungen in die Luft und Auswaschungen in das Grundwasser) vereinbar sein können.
Aufgrund der heterogenen Belastungssituation erscheint eine Wohnnutzung an der Stelle unrealistisch, es wird aber im Weiteren geprüft, ob sich alternative Nutzungskonzepte ergeben, die mit Blick auf den erheblich erhöhten Gründungsaufwand und im Sinne der nachstehenden Fragestellungen stadtentwicklungsspezifisch umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar sind. Bei diesen zu vertiefenden Überlegungen werden Sportbedarfe sowie die Erweiterung der bestehenden BMX-Bahn berücksichtigt und entsprechende Akteure zu gegebener Zeit involviert. Auch eine Aufforstung oder Teilaufforstung ist nach wie vor eine der Optionen. Konkretisierte Ideen zur Nachnutzung für die Fläche sollen im Lauf des Sommers vorgestellt werden können. Die Behörde für Finanzen und Bezirke/der LIG wird dazu auf die bezirklichen Gremien zukommen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Dies ist ein wichtiger Hinweis und Bestandteil der Planungsprozesse, wenn Nutzungsüberlegungen konkreter werden. Die Federführung dafür liegt im Bezirk.
Zu Punkt 2a:
(Deponie-)Sickerwasser folgt der Gravitation und fließt nach unten, bis es auf eine Stau- oder Sperrschicht trifft. Eine Fließrichtung des Stauwassers kann auf Grund der unzureichenden Datenbasis nicht ermittelt werden. Die aktuelle Grundwasserfließrichtung im ersten Grundwasserleiter kann mit Südwest bis Südsüdwest angegeben werden (vgl. auch Antwort zu Frage 41 der Drs. 22/1935).
Der erste Grundwasserleiter wird im unmittelbaren Abstrom jährlich mit gleichem Parameterumfang beprobt. Es gab Grenzwertüberschreitungen an folgenden Grundwassermessstellen (GWM):
GWM 7243 Benzol und Vinylchlorid
GWM 8551 Benzol und Vinylchlorid
GWM 5476 Chlorbenzol
GWM 8551 Chlorbenzol und Arsen
Zu Punkt 2b:
Diese Frage wurde im Rahmen der Drs. 22/1017, hier Antwort zu Fragen 7 bis 12 wie folgt beantwortet: „Das Sommerbad Farmsen wird seit 1990 gemäß der Hamburger Badegewässerverordnung während der Badesaison auf bakterielle Belastungen untersucht. Seit 1999 werden einmal jährlich weitere limnologische Untersuchungen im Rahmen eines Seen-Screenings durchgeführt. Die Informationen sind unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/wasser/hamburg-badegewaesser/sommerbad-farmsen-174134 veröffentlicht. 2013 und 2019 wurde je eine Wasserprobe umfänglich auch auf deponiespezifische Schadstoffe untersucht. Wie diese Untersuchungen gezeigt haben, gibt es keine analytischen Hinweise auf einen Einfluss der Deponie Neusurenland auf das Gewässer. Dieses befindet sich überdies nicht im Abstrombereich der Deponie.“ Die Einschätzung diesbezüglich besteht unverändert.
Zu Punkt 2c:
Aus Altlastensicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine derartige Nutzung. Gegebenenfalls sind Maßnahmen bei der Flächenherrichtung erforderlich. Der Bedarf für eine Grünfläche an dieser Stelle wird seitens der BUKEA jedoch nicht gesehen.
Zu Punkt 2d:
Diese Frage wurde in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert und geprüft. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass eine Wohnbebauung ohne eine vorherige vollständige Auskofferung des Auffüllungskörpers nicht möglich ist. Aufgrund der immensen Kosten in Höhe von ca. 190 Mio. Euro und der Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner durch den dabei entstehenden LKW Verkehr über ca. 12 Jahre kommt ein Aushub nicht in Frage (vgl. auch Antwort auf Frage 2 zu Drs. 21/19617).
Zu Punkt 2e:
Außerhalb des Ablagerungskörpers inkl. einer Sicherheitszone von einigen Metern rund um die Altablagerung ist eine Wohnbebauung grundsätzlich möglich.
Zu Punkt 2f:
Die BUKEA verfolgt das Ziel der Wiedereingliederung von Altlastflächen in den Nutzungskreislauf. Dies umfasst auch herausfordernde Standorte, bei denen vor einer gefahrlosen Nutzung weitere Maßnahmen erforderlich sind. Auf Grundlage der ausführlichen Untersuchungen dieses Standortes seit 2018 wurde ermittelt, dass hier nur wenig sensible Nutzungen in Frage kommen. Eine mögliche Erweiterung der sportlichen Nutzung (z.B. BMX Bahn vgl. Frage 1) ist ebenfalls denkbar. Die Installation baulicher Anlagen, die Fundamente erfordern, oder die Errichtung geschlossener Räume müssten auch mit Hinblick auf die Gassicherheit geplant werden.
Eine Eignung der Fläche für Naturschutzzwecke ist nicht gegeben.
Die Entwicklung eines Pionierwaldes oder gar eines geschlossenen Waldbestandes wird nicht empfohlen. Die mit einer Waldentwicklung einhergehende natürliche Dynamik bringt auf einer derartigen Fläche schwer kalkulierbare Risiken mit sich.
Seitens der Wärmeversorgungsplanung der BUKEA bestehen Nutzungswünsche als temporäre Lagerfläche für den Wärmenetzausbau sowie für die Nutzung von Teilflächen für die Wärmeenergieerzeugung (große Luft-Wasser-Wärmepumpe).
Das Landesportamt (LSP), eingegliedert in der BIS, nimmt diesbezüglich wie folgt Stellung:
In Bezug auf Nr. 1 des Beschlusses befürwortet das LSP ausdrücklich die Berücksichtigung des Erweiterungsbedarfs für die Sportart BMX im Rahmen der weiteren Planungen. Aus Sicht des LSP ist es dabei zwingend erforderlich, den vor Ort ansässigen Sportverein früh und kontinuierlich in den Planungsprozess einzubeziehen, um eine bedarfsgerechte und nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden BMX-Anlage sicherzustellen.
Auf der rund 35.000 m² großen Fläche besteht grundsätzlich das Potenzial, vielfältige Angebote sowohl für den organisierten als auch für den nicht organisierten Sport zu schaffen. Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Sport- und Bewegungsflächen in Hamburg könnte ein solches Nutzungskonzept einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge leisten.
Welche konkreten Sportarten sowie infrastrukturellen Maßnahmen auf der Fläche realisierbar sind, ist jedoch maßgeblich von den Rahmenbedingungen der ehemaligen Deponienutzung abhängig. Die Klärung dieser Fragestellungen sollte daher integraler Bestandteil des weiteren Abstimmungs- und Planungsprozesses sein.
Zu Punkt 2g:
Die Einbeziehung sollte erfolgen, sobald durch konkretere Ideen zu Planrechts- oder Nutzungsänderungen eine Betroffenheit der Öffentlichkeit besteht. Grundsätzlich wird es als sinnvoll angesehen, die Öffentlichkeit frühzeitig und aktiv mit in einen Entwicklungsprozess einzubinden.
Der Ausschuss beantragt, die Finanzverwaltung möge einen Zeitplan mitteilen. Herr Erik Stürmer von der BMX-Rennbahn am Neusurenland war vor Ort und bittet um einen politischen Beschluss. Antwort: Der Betreiber der BMX-Rennbahn wird in die Bürgerbeteiligung und Planung eingezogen, die derzeit noch auf sich warten lässt.
6.2. Mitteilung: Dauerhafte unzumutbare Liefersituation bei der ALDI-Filiale im Schreyerring Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3164)
Sachverhalt:
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob dort eine Absperrmaßnahme getroffen werden kann,
die das unerlaubte Abstellen von Kfz auf der Sperrfläche und anschließenden Grandfläche verhindert. Hierbei ist auch zu prüfen, ob Fahrradbügel in Frage kommen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt Wandsbek schlägt mit Zustimmung des zuständigen Polizeikommissariats PK36 zusätzlich zur Sperrflächenmarkierung eine Verkehrsinsel aus Fertigteilelementen (Material Stahlbeton) zum Aufdübeln vor. Zusätzlich werden auf der angrenzenden Grandfläche vier Fahrradanlehnbügel eingebaut.
Zur Sicherstellung der dauerhaften Barrierefreiheit muss die Grandfläche im betreffenden Bereich mit Betonpflaster 25x25cm befestigt und durch eine Reihe taktiler Noppensteine eingefasst werden.
Durch die hier vorgeschlagenen baulichen Anpassungen wird das ordnungswidrige Fremdparken unterbunden und die Schleppkurve für die Anlieferungsfahrzeuge der Aldi-Filiale sichergestellt.
Mit Zustimmung der politischen Gremien wird die Baumaßnahme durch den Bauhof des Bezirksamtes realisiert.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis..
Zur Freude der CDU-Fraktion, die eine Lösung für die Anlieferzone des Aldis im Schreyerring gefordert hat, wird nun innerhalb der nächsten Monate eine bauliche Lösung realisiert werden.
8. Verschiedenes
1. Die Polizei wird gebeten, am Kupferdamm bei der Gyula-Trebitsch-Schule Kontrollen von E-Scooter-Fahrern durchzuführen, die häufig auf dem Gehweg und verbotenerweise zu zweit auf einem Scooter fahren würden. Die Polizei nimmt diesen Hinweis mit.
2. Eine CDU-Nachfrage zur defekten Sitzbank am Marktplatz Steilshoop (beschädigt durch Autounfall): Laut Regionalbeauftragten Herrn Fischer ist die Reparatur bzw. die Bestellung vom Holz dieser Sitzbank seiner Kenntnis nach in Arbeit.
Haben Sie Nachfragen? Schreiben Sie gerne: sandro.kappe@gmail.com
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