Skip to content Skip to footer

Spielplätze: “Problemspielplätze” in der Nacht absperren und Reinigungsintervall in allen Bezirken angleichen

Der Bezirk Wandsbek weist 124 Spielplätze auf. Vier neue sind geplant: drei Spielplätze in Quartier Jenfelder Au und ein Spielplatz im Moosrosenquartier. In Steilshoop sollen die Spielplätze Gropiusring (ca. 83.000 €) und Gropiusring (ca. 83.000 €) saniert werden. Im Bezirk Wandsbek werden die Spielplatze im Durchschnitt 1,7 mal pro Woche gereinigt (22/7289). Im Bezirk Mitte 3,3 und in Eimsbüttel und Altona 2,8 mal. Kein Wunder, dass unsere Spielplätze nicht sauber sind. Hier erwarte ich einen besseren Reinigungsintervall – schließlich funktioniert das bei anderen Bezirken auch. Alle Bezirken sollten einen Reinigungsintervall von mindestens 2,8 pro Woche aufweisen. 

Der Spielsand wird nicht regelmäßig ausgestauscht. Aus Nachhaltigkeitsgründen wird der Spielsand vermehrt maschinell gelockert, gründlich gereinigt und ggf. nachgefüllt, statt komplett ausgetauscht zu werden. Dies geschieht in den Bereichen aller Bezirksämter bedarfsorientiert durchschnittlich etwa einmal jährlich.

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 10a Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
(GrAnlV) ist es verboten, auf Spielplätzen zu rauchen oder alkoholische Getränke bereitzustellen oder zu konsumieren.

Jedoch werden auf manchen Spielplätzen insbesondere in den Abendstunden und in der Nacht Drogen konsumiert. Dadurch weisen diese häufig Kippenabfälle auf und die Nachbarn werden durch den Lärm in der Nacht belästigt. Von Spielplätzen dürfen keine unzulässigen Lärmbelästigungen ausgehen so der Senat auf meine Anfrage. Mit Drucksache 22-07289, 13 teilt der Senat mit, dass Verbote der Nutzung von Spielplätzen in Nachtstunden möglich sind und im Bereich des Bezirksamts Hamburg-Mitte bereits zwölf Spielplätze nachts abgeschlossen sind. Dies muss auch für alle Spielplätze möglich sein, bei denen in der Nacht Drogen konsumiert werden und die Nachbarn unter den Lärm leiden. Ein Beispiel ist der Spielplatz am Appelhoffweiher in Steilshoop. Hier klagen die Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahren über eine Lärmbelästigung in der Nacht. Einige sind bereits entnervt umgezogen. Mangels ausreichender Kapazitäten konnte die Polizei nur mangelhaft eingreifen. Hier muss ein Einzäunen und ein Schließen in der Nacht geprüft werden.

Unter http://www.hamburg.de/spielplaetze werden über 150 besonders attraktive Spielplätze und Ausflugsziele für Familien benannt, beschrieben und auf einer interaktiven Karte dargestellt. Leider wird der weitaus größere Teil der insgesamt ca. 760 Spielplätze nicht aufgeführt. Hier muss der Senat endlich nachbessern.

Auch sollten und müssen Spielplätze regelmäßig gewartet werden. Die Sicherheit der Kinder hat schließlich Priorität. Allerdings können jederzeit durch Wetterereignisse, Vandalismus oder Unachtsamkeit Schäden an Spielgeräten oder am Boden auftreten. Auch auf Spielplätze geworfener Müll kann gefährlich werden, zum Beispiel Glasflaschen. Kontrollen der Grünaufsicht können schon allein aus Personalmangel nicht alle Schäden zu jeder Zeit aufdecken. Umso mehr ist die Aufmerksamkeit der Aufsichtspersonen von spielenden Kindern gefragt. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen gerne Hinweise geben, falls ihnen etwas auffällt. An wen sie sich am besten wenden, ist jedoch meist nicht bekannt. Die Hemmschwelle muss niedrig sein, es muss am besten sofort gelingen. Im Bezirk Wandsbek enthalten die Spielplatzschilder zur Mängelmeldung als Kontaktadresse lediglich eine E-Mail-Adresse.

Mit der Drs. 22/537 teilt der Senat mit, dass sich die Schilder in den jeweiligen Bezirken unterscheiden. Die Verantwortung für die Beschilderung liege bei den jeweils zuständigen Bezirksämtern als Grundstückseigentümer. Die Bezirksämter wenden dabei eigene Vorgaben und Gestaltungsrichtlinien an. Nach Angaben des Senats ist eine einheitliche Regelung durch alle Bezirksämter geplant.

Nun teilt der Senat mit Drucksache 22/7289 mit, dass ein einheitliches Spielplatzschild zwischenzeitlich erarbeitet wurde. Die Umsetzung auf den Spielplätzen erfolgt sukzessiv bei Grundinstandsetzungen oder bei erforderlichen Erneuerungen von Spielplatzschildern.