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Taubenfütterungsverbot in Bramfeld: Warum gefüttert wird – und warum oft nichts passiert

Mehrere Bramfelder Anwohner haben sich in den vergangenen Wochen darüber beschwert, dass trotz des offiziellen Taubenfütterungsverbotes regelmäßig Personen am Bramfelder Markt und in umliegenden Straßen Tauben füttern. Die Frage: Warum passiert scheinbar nichts dagegen?

Rechtsgrundlage des Verbots

Seit dem 1. April 2003 gilt in Hamburg die Taubenfütterungsverbotsverordnung. Sie untersagt das Füttern von verwilderten Tauben im öffentlichen Raum. Hintergrund sind hygienische Gründe, Gebäudeschäden durch Taubenkot sowie die unkontrollierte Vermehrung der Tiere.

Wer kontrolliert in Bramfeld?

Für die Durchsetzung sind sowohl die Bezirksämter als auch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zuständig. Die SRH setzt dafür die sogenannten WasteWatcher+ ein, die in der ganzen Stadt unterwegs sind. In Bramfeld gibt es jedoch keine speziell abgestellten Kräfte – die Einsätze werden flexibel und stadtweit geplant.

Bußgelder – bis zu 5.000 Euro möglich

Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Einheitliche Vorgaben, wie hoch die Strafen im Einzelfall ausfallen, gibt es jedoch nicht. Meist handelt es sich um Verwarnungen, nur selten werden Bußgeldbescheide verschickt.

Kaum Kontrollen in Wandsbek

Ein Blick in die Zahlen zeigt, warum viele Anwohner den Eindruck haben, dass nichts passiert: Im gesamten Bezirk Wandsbek, zu dem Bramfeld gehört, wurden im Jahr 2023 lediglich eine Kontrolle durchgeführt. 2022 waren es 27, 2024 dann wieder 26 und bis August 2025 immerhin 35 – doch auf einzelne Stadtteile heruntergebrochen, wie etwa Bramfeld, liegen keine gesonderten Statistiken vor.

Übersicht: Kontrollen in allen Bezirken (2022–2025)

Die Zahl der Kontrollen unterscheidet sich deutlich zwischen den Bezirken:

  • Hamburg-Mitte: 0 Kontrollen in allen Jahren

  • Altona: 2 (2022), 0 (2023), 1 (2024), 6 (2025)

  • Eimsbüttel: 0 in allen Jahren

  • Hamburg-Nord: 3 (2022), 4 (2023), 1 (2024), 1 (2025)

  • Wandsbek: 27 (2022), 1 (2023), 26 (2024), 35 (2025)

  • Bergedorf: 0 in allen Jahren

  • Harburg: 3 (2022), 7 (2023), 11 (2024), 0 (2025)

Hinzu kommen die Verfahren der Stadtreinigung Hamburg (SRH), die stadtweit zahlreiche Verstöße verfolgt: 42 (2022), 40 (2023), 73 (2024) und 68 bis August 2025.

Fazit

Das Füttern von Tauben ist in Bramfeld wie in ganz Hamburg verboten. Doch die Praxis zeigt: Während die Verordnung klare Regeln setzt, bleibt die Umsetzung vor Ort schwierig. Besonders in Wandsbek ist die Zahl der Kontrollen im Verhältnis zur Größe des Bezirks gering. Für Anwohner in Bramfeld wirkt es daher oft so, als würden Verstöße folgenlos bleiben – ein Eindruck, den die Zahlen stützen.

Drucksache 23/1190