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Über 3.000 Unterschriften und klare Zusagen: Geflüchtetenunterkunft Am Luisenhof darf nicht einfach entfristet werden

Mehr als 3.000 Bürgerinnen und Bürger hatten sich mit ihrer Unterschrift für eine zeitliche Begrenzung der Geflüchtetenunterkunft Am Luisenhof eingesetzt. Die Sozialbehörde und das Bezirksamt Wandsbek reagierten darauf am 20. Februar 2023 mit konkreten schriftlichen Zusagen.

Zur Nutzungsdauer hieß es ausdrücklich:

„Die Nutzungszeit der Einrichtung beträgt gemäß beantragter Baugenehmigung fünf Jahre nach Inbetriebnahme.“

Auch für die Zeit danach gab die Sozialbehörde ein klares Versprechen:

„Die Sozialbehörde sichert zu, die Wiese an der Ecke Tegelweg / Am Luisenhof, die für die Unterkunft genutzt wurde, verbunden mit einer qualitativen Aufwertung, zu renaturieren.“

Das Bezirksamt Wandsbek ergänzte:

„Das Bezirksamt Wandsbek sichert zu, die Wiese im Anschluss an die Flüchtlingsnutzung den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils Farmsen-Berne entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplanes wieder als Wiese und damit zu Naherholungszwecken zur Verfügung zu stellen.“

Diese Aussagen waren entscheidend für die Akzeptanz der Unterkunft. Die Menschen sollten sich darauf verlassen können, dass die Inanspruchnahme der Grünfläche zeitlich begrenzt bleibt und die Wiese anschließend wiederhergestellt wird.

Zwar kündigte die Behörde damals an, etwa sechs Monate vor Ablauf der fünf Jahre den Unterbringungsbedarf erneut zu prüfen. Das ist jedoch kein Freibrief für eine unbefristete Nutzung. Nun soll die Baugenehmigung nicht nur für einen klar bestimmten Zeitraum verlängert, sondern entfristet und lediglich mit einem Widerrufsvorbehalt versehen werden. Damit gäbe es kein verbindliches Enddatum mehr.

Eine solche Entscheidung darf nicht ohne nachvollziehbare Begründung und ohne erneute öffentliche Beteiligung getroffen werden. Wer den Bürgerinnen und Bürgern nach einer Informationsveranstaltung und mehr als 3.000 Unterschriften konkrete Zusagen macht, kann diese nicht Jahre später stillschweigend aufgeben.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert deshalb, auf eine unbefristete Genehmigung zu verzichten und an den damaligen Zusagen festzuhalten. Nach dem Ende der zugesagten Nutzungsdauer müssen die Unterkunft zurückgebaut, die Wiese renaturiert und die Fläche wieder dauerhaft für die Naherholung zur Verfügung gestellt werden.

Staatliches Handeln braucht Vertrauen. Zusagen müssen auch dann gelten, wenn ihre Einhaltung später unbequemer oder teurer ist. Eine zunächst ausdrücklich befristete Unterkunft darf nicht ohne offene Diskussion zu einem dauerhaften Standort werden.

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