Hamburg hat sich mit dem Zukunftsentscheid äußerst ambitionierte und verbindliche Klimaziele gegeben. Bis 2030 soll der CO₂-Ausstoß gegenüber 1990 um 70 Prozent sinken, bis 2040 soll Hamburg netto CO₂-neutral werden.
Nun sagt ausgerechnet die zuständige Umweltsenatorin und Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank selbst: „So wie die Weichen im Bund gerade gestellt werden, sind die Ziele Stand jetzt nicht erreichbar.“
Dieser Satz muss Konsequenzen haben.
Denn es geht jetzt nicht mehr nur um die politische Frage, ob Hamburg ein Klimaziel erreicht oder verfehlt. Es geht um die Frage, welche rechtlichen und finanziellen Folgen entstehen können, wenn aus politischen Zielen verbindliche gesetzliche Vorgaben werden und Hamburg diese Vorgaben anschließend nicht einhalten kann.
Könnten Umweltverbände oder andere Klageberechtigte vor Gericht ziehen? Könnten Gerichte den Senat zu zusätzlichen und wesentlich härteren Maßnahmen verpflichten? Könnten dadurch Verkehr, Wirtschaft, Hafen, Industrie oder Wohnungsbau erheblich eingeschränkt werden? Und welche finanziellen Folgen könnten der Stadt bei einer dauerhaften Nichterfüllung drohen?
Genau diese Risiken dürfen nicht erst diskutiert werden, wenn die ersten Klagen auf dem Tisch liegen.
Wenn die zuständige Senatorin bereits heute sagt, dass die Ziele Stand jetzt nicht erreichbar sind, muss der Zukunftsentscheid zurückgenommen werden, um Schaden von Hamburg zu nehmen.
Die entscheidende Gefahr liegt in der rechtlichen Verbindlichkeit
Eine politische Zielsetzung kann geändert werden, wenn sich Rahmenbedingungen verändern. Ein gesetzlich verbindliches Ziel ist etwas anderes.
Genau deshalb ist die Aussage Fegebanks so brisant.
Wir haben immer davor gewarnt, dass diese Ziele in der vorgesehenen Zeit nicht realistisch erreichbar sind. Nun bestätigt die zuständige Senatorin diese Einschätzung selbst.
Hamburg liegt nach der jüngsten Klimabilanz bei einer CO₂-Einsparung von rund 41 Prozent gegenüber 1990. Bis 2030 sollen es 70 Prozent sein. Innerhalb weniger Jahre müssten also weitere 29 Prozentpunkte eingespart werden.
Fegebank sagt selbst: Stand jetzt ist das nicht erreichbar.
Dann darf die Politik nicht einfach darauf hoffen, dass es irgendwie gut gehen wird.
Denn sobald verbindliche gesetzliche Vorgaben bestehen, stellt sich eine völlig andere Frage: Was passiert, wenn Hamburg sie nicht erfüllt?
Drohen Hamburg Klagen und gerichtlich erzwungene Maßnahmen?
Genau hier liegt eines der größten Risiken des Zukunftsentscheids.
Wenn gesetzlich konkrete Klimaziele vorgeschrieben werden, können Auseinandersetzungen darüber entstehen, ob der Senat genug unternimmt, um diese Ziele einzuhalten. Umweltverbände und andere Klageberechtigte könnten versuchen, zusätzliche Maßnahmen gerichtlich durchzusetzen.
Was passiert dann, wenn Hamburg seine Ziele deutlich verfehlt?
Muss der Senat immer härtere Maßnahmen beschließen? Werden Einschränkungen im Straßenverkehr notwendig? Werden Unternehmen zusätzlich belastet? Welche Auswirkungen hätte das auf den Hafen und die Industrie? Was passiert mit Handwerk, Logistik und Pendlern? Und könnten am Ende Zwangsgelder oder andere erhebliche finanzielle Belastungen für Hamburg entstehen?
Diese Fragen müssen geklärt sein, bevor Hamburg sich sehenden Auges auf einen möglicherweise nicht erreichbaren Zielpfad festlegt.
Es wäre politisch fahrlässig, Hamburg auf Ziele zu verpflichten, deren Erreichbarkeit die zuständige Senatorin selbst bezweifelt, und erst später herauszufinden, welche Konsequenzen Gerichte aus einer Nichterfüllung ziehen.
Im schlimmsten Fall wird aus einem Klimaziel ein Zwang zu immer härteren Maßnahmen
Genau davor muss Hamburg geschützt werden.
Wenn ein Zwischenziel verfehlt wird und ein Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, könnte der politische Handlungsspielraum kleiner werden.
Dann stellt sich möglicherweise nicht mehr die Frage, welche Klimaschutzmaßnahmen der Senat für wirtschaftlich und sozial vertretbar hält. Dann könnte die Frage lauten, welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, um eine gesetzliche Verpflichtung doch noch zu erfüllen.
Und je näher das gesetzliche Zieldatum rückt, desto größer könnte der Druck werden.
Das kann den Verkehr treffen. Das kann Unternehmen treffen. Das kann Hafen und Industrie treffen. Das kann Handwerk, Logistik und Wohnungsbau treffen. Und letztlich kann es jeden Hamburger treffen.
Niemand sollte behaupten, dass Hamburg automatisch „stillgelegt“ wird. Aber genau deshalb muss heute geklärt werden, wie weit die rechtlichen Folgen reichen können.
Der Senat darf dieses Risiko nicht eingehen und anschließend behaupten, die Konsequenzen seien nicht vorhersehbar gewesen.
Das Kinderzimmer soll fünf Jahre vor dem ganzen Haus klimaneutral sein
Hinzu kommt ein grundlegender Widerspruch, den man mit einem einfachen Beispiel erklären kann.
Deutschland will bis 2045 treibhausgasneutral werden. Die Europäische Union verfolgt Klimaneutralität bis 2050. Hamburg aber verpflichtet sich auf 2040.
Hamburg soll also schneller am Ziel sein als das Land, dessen Teil es ist.
Stellen wir uns Deutschland als Einfamilienhaus vor.
Die Eltern sagen: Unser gesamtes Haus soll 2045 klimaneutral sein.
Das Kind antwortet: Mein Kinderzimmer wird aber schon 2040 vollständig klimaneutral.
Das klingt zunächst besonders ehrgeizig.
Nur hat das Kinderzimmer ein Problem.
Es besitzt keine eigene Energieversorgung. Es hängt an der Heizung des Hauses. Der Strom kommt über denselben Anschluss. Leitungen verlaufen durch das gesamte Gebäude. Das Dach gehört zum ganzen Haus. Viele Entscheidungen können die Eltern treffen – das Kind allein aber nicht.
Natürlich kann das Kind in seinem Zimmer viel tun. Es kann Energie sparen, effizientere Geräte benutzen und seinen eigenen Verbrauch reduzieren.
Aber es kann nicht die Zentralheizung des Hauses austauschen. Es kann nicht allein das Stromnetz verändern. Und es kann nicht bestimmen, wann das gesamte Gebäude klimaneutral wird.
Genau in dieser Situation befindet sich Hamburg.
Hamburg kann Busse elektrifizieren, den öffentlichen Nahverkehr ausbauen, Gebäude sanieren, Wärmenetze ausbauen, Ladeinfrastruktur schaffen und erneuerbare Energien fördern.
Aber Hamburg bestimmt nicht allein über die deutsche Energieversorgung, das Bundesrecht, die überregionalen Verkehrsströme, technologische Entwicklungen oder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Das Kinderzimmer hängt am Haus – und Hamburg hängt in vielen entscheidenden Bereichen an Deutschland und Europa.
Wie soll Hamburg dann verbindlich garantieren, fünf Jahre vor Deutschland klimaneutral zu sein?
Fegebank bestätigt mit ihrer Aussage selbst das Kinderzimmer-Problem
Das Entscheidende ist: Fegebank beschreibt diese Abhängigkeit selbst.
Sie verweist auf die Bundesregierung und sagt, Hamburg habe bei wichtigen Maßnahmen nicht genügend eigene Stellschrauben.
Flächendeckendes Tempo 30 sei ohne Änderungen von Bundesgesetzen nicht möglich. Auch sogenannte Zero-Emission-Zones könne Hamburg nicht einfach allein einführen.
Damit bestätigt sie genau das Problem:
Hamburg soll für ein Ergebnis gesetzlich geradestehen, obwohl die Stadt wesentliche Voraussetzungen für dieses Ergebnis gar nicht selbst bestimmen kann.
Zurück zu unserem Einfamilienhaus: Man kann vom Kind verlangen, dass es in seinem Zimmer verantwortungsvoll mit Energie umgeht.
Aber man kann ihm nicht die Verantwortung dafür übertragen, dass die Zentralheizung des gesamten Hauses rechtzeitig ausgetauscht wird.
Wenn Hamburg von Entscheidungen des Bundes, der Energieversorgung, technologischen Entwicklungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig ist, kann man die Stadt nicht gleichzeitig gesetzlich auf ein Ergebnis verpflichten, das sie nicht vollständig selbst herbeiführen kann.
Und genau das sagt Fegebank im Grunde selbst: Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sind die Ziele nicht erreichbar.
Schaden muss verhindert werden, bevor er entsteht
Genau hier beginnt die Verantwortung des Senats.
Es reicht nicht, nach einer erfolgreichen Klage zu reagieren. Es reicht nicht, erst dann über wirtschaftliche Folgen zu sprechen, wenn Unternehmen betroffen sind. Und es reicht nicht, über mögliche finanzielle Belastungen zu diskutieren, wenn sie bereits im Haushalt angekommen sind.
Schaden von Hamburg zu nehmen bedeutet, vorher zu handeln.
Wenn der Senat heute weiß, dass ein gesetzlich vorgeschriebenes Ziel nach Einschätzung der eigenen Umweltsenatorin nicht erreichbar ist, darf er Hamburg nicht sehenden Auges den daraus entstehenden Risiken aussetzen.
Das gilt insbesondere dann, wenn am Ende nicht diejenigen persönlich für die Folgen aufkommen, die diese Ziele beschlossen haben.
Die Rechnung zahlen im Zweifel die Hamburger: über Steuern und Gebühren, über Einschränkungen, über höhere Kosten oder über wirtschaftliche Nachteile.
Klimaschutz ja – unkalkulierbares rechtliches Risiko nein
Hamburg soll seinen CO₂-Ausstoß weiter reduzieren. Wir brauchen Investitionen in öffentlichen Nahverkehr, moderne Infrastruktur, erneuerbare Energien, Wärmenetze und klimafreundliche Technologien.
Darüber besteht kein Widerspruch.
Aber Klimaschutz darf nicht bedeuten, Hamburg gesetzlich auf ein Ziel festzulegen, von dem die zuständige Senatorin bereits heute sagt, dass es unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht erreichbar ist.
Man kann das Kinderzimmer nicht für 2040 haftbar machen, wenn wesentliche Voraussetzungen erst mit dem Umbau des ganzen Hauses geschaffen werden.
Das wäre keine verantwortungsvolle Klimapolitik.
Es wäre eine Wette auf die Zukunft – mit Hamburg als Einsatz.
Katharina Fegebank hat die entscheidende Feststellung selbst getroffen: Die Ziele sind Stand jetzt nicht erreichbar.
Dann muss daraus eine Konsequenz folgen.
Nicht erst nach der ersten Klage. Nicht erst nach einem Gerichtsurteil. Nicht erst, wenn drastische Maßnahmen notwendig werden. Und nicht erst, wenn Hamburg erhebliche finanzielle oder wirtschaftliche Schäden entstanden sind.
Der Zukunftsentscheid muss zurückgenommen werden, um Schaden von Hamburg zu nehmen.
Denn wer heute weiß, dass eine gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllt werden kann, darf morgen nicht überrascht sein, wenn andere ihre Einhaltung vor Gericht verlangen.

