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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 65 – Bramfelder Spitze – Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bramfeld 65 – Bramfelder Spitze – Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes

Das derzeit brachliegende Grundstück an der „Bramfelder Spitze“ im Kreuzungsbereich der Bramfelder Chaussee / Werner-Otto-Straße soll durch die evoreal Projektgesellschaft Nr. 13 mbH als Vorhabenträgerin umgenutzt und mit einem gewerblichen Gebäudekomplex für eine überwiegende Büronutzung sowie ergänzende gastronomische Nutzungen bebaut werden.

 

Zur Findung eines dem Ort und der Lage angemessenen und umsetzbaren städtebaulichen Konzepts mit großer räumlicher Qualität wurde für die Bramfelder Spitze im Zusammenhang mit dem Moosrosenquartier durch die evoreal ein städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt, für den die Jury am 17.01.2018 einen Siegerentwurf von KPW (Papay Warncke und Partner Architekten mbH) mit Schegk Landschaftsarchitekten gekürt hat. Für die Flächen der Bramfelder Spitze wurde ein vom Siegerentwurf abweichender Vorschlag erarbeitet, der sich an den Bedürfnissen eines vorgesehenen Mieters orientiert.

 

Der Entwurf von KPW sieht die Errichtung eines bis zu siebengeschossigen Bürogebäudes, das nach Süden hin schrittweise auf fünf Geschosse abgestaffelt ist, mit einem Innenhof und zwei Untergeschossen vor. Der Gebäudekomplex wird straßenparallel zu den Hauptverkehrsstraßen Bramfelder Chaussee und Werner-Otto-Straße errichtet. Alle Dachflächen des Gebäudes werden, mit Ausnahme von Flächen für Terrassen und technischen Aufbauten, als extensiv begrünte Flächen hergestellt und die obersten Dachflächen zusätzlich mit einer Fotovoltaikanlage belegt. Im Inneren des Gebäudekomplexes befindet sich ein privater, begrünter Innenhof auf dem Dach der Tiefgarage, in der die erforderlichen privaten Pkw-Stellplätze realisiert werden.

 

Die verkehrliche Erschließung des Grundstücks erfolgt südlich des geplanten Gebäudes über eine Zufahrt von der Bramfelder Chaussee und eine Ausfahrt in die Werner-Otto-Straße. Auf dem Grundstück befinden sich eine Lieferantenvorfahrt sowie die Zu- und Ausfahrt zu den Tiefgaragen.

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben soll der Bebauungsplan Bramfeld 65 aufgestellt werden. Dieser wird als sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt, d.h. dass das Vorhaben im Bebauungsplan festgesetzt und die Umsetzung zusätzlich durch einen Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg verbindlich gesichert wird.

 

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelbar. Dieser stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Bramfeld 65 “Gewerbliche Bauflächen” dar. Das Landschaftsprogramm stellt im Bereich des geplanten Bebauungsplanes das Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“ dar. Als milieuübergreifende Funktion ist „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dargestellt. Entlang der Werner-Otto-Straße ist eine übergeordnete grüne Wegeverbindung dargestellt.

 

 

2. Kommunalpolitischer Aspekt

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 65 wird eine moderne Bürofläche in exponierter Lage im Kreuzungsbereich der Hauptverkehrsstraße Bramfelder Chaussee und Werner-Otto-Straße geschaffen. Durch seine Lage an der Bramfelder Chaussee bildet das Gebiet mit der städtebaulichen Neugestaltung im Zusammenhang mit dem Moosrosenquartier insgesamt einen Baustein in der Entwicklung von baulichen Potenzialen entlang der Magistralen, die durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verstärkt verfolgt wird.

 

 

3. Planungsdaten

 

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss17.04.2018

Öffentliche Plandiskussion04.06.2018

Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens21.08.2018

Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange25.01.2019

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)15.03.2019

 

 

4. Öffentliche Auslegung

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich bis September 2019 stattfinden.

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Kommentare: 1
  • #1

    Kaisen (Dienstag, 11 Juni 2019 21:19)

    auf das wir uns u. B. der vielen anderen Bauprojekte noch mehr drängeln in Bramfeld. “Golden Zeiten” drohen.