Die Behörde erklärt die bestehende Notwendigkeit von Faxgeräten. Es ist dringend erforderlich, unsere IT-Infrastruktur zu verbessern und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu aktualisieren. Faxgeräte sind im Jahr 2024 nicht mehr zeitgemäß!
Der Einsatz von Faxgeräten in einer hochmodernen Stadt wie Hamburg ist nicht nur rückständig, sondern geradezu absurd in Zeiten, in denen digitale Innovationen den Alltag prägen. Selbst in einem so fortschrittlichen Umfeld wie Hamburg sind immer noch 447 Faxgeräte im Einsatz (22/14502).
Doch wieso sind diese noch im Einsatz? Ich habe einmal beim Senat nachgefragt (Quelle Drucksache 22/14693). Gründe sind vielfältig: Beim Bezirksamt Nord wird angegeben, dass PC-Anschlüsse fehlen. Bei der Sozialbehörde soll das Fax dem Katastrophenstab als Kommunikationsmittel dienen, insbesondere zur Verbindung mit den Krankenhäusern der Not- und Unfallversorgung, solange diese Faxgeräte in der Notaufnahme nutzen. Die Finanzbehörde gibt an, dass für bestimmte schriftliche Erfordernisse ein Faxgerät zwingend notwendig sei, wie beispielsweise für ausgefüllte Empfangsbekenntnisse.
Trotz der Existenz einer E-Akte im Jahr 2024 halten einige Behörden wie die Kulturbehörde immer noch Faxgeräte als technisches Backup. Die Polizei verwendet Faxgeräte für rechtssichere Zwecke, wie die Übermittlung von Haftbefehlen gemäß § 114a Strafprozessordnung. Rechtsanwälte und die Justizbehörde nutzen Faxgeräte ebenfalls für gesetzlich vorgeschriebene Zwecke, wie die Schriftform in Bußgeldsachen oder für die Haftabteilung beim Amtsgericht.
Die Behörde für Verkehr und Mobilität gibt an, dass die Schriftform per Fax für Einsprüche oder Widersprüche gesetzlich vorgeschrieben sei. Daher werden Faxe weiterhin angeboten.
Nach Druck seitens der CDU soll nun beim Bezirksamt Nord ein Gerät abgestellt werden. Bezirksamt Hamburg-Nord verwendet zwei Faxgeräte für die schriftliche Kommunikation zwischen Betriebsstellen, da dort keine PC-Ausstattung vorhanden ist. Ein weiteres Faxgerät im Rechtsamt Hamburg Nord wird nicht mehr genutzt, seit das Ausländerrecht nicht mehr zu den Zuständigkeiten der Bezirke gehört.
Einige Geräte werden abgeschafft, sobald die betreffenden Betriebsteile über PC-Anschlüsse verfügen. Das Faxgerät der Sozialbehörde wird ebenfalls abgeschafft, sobald das “Faxprotokoll” nicht mehr angeboten wird oder die Krankenhäuser Faxgeräte in der Notaufnahme nicht mehr nutzen.
Um die Abschaffung der Faxgeräte zu erreichen, bedarf es einer konzertierten Anstrengung seitens der Behörden, um alternative digitale Kommunikationsmethoden zu implementieren und die entsprechenden Infrastrukturen zu schaffen. Dies sollte durch einen koordinierten Plan geschehen, der die Umstellung auf elektronische Dokumentenverwaltungssysteme sowie die Bereitstellung von Schulungen und Ressourcen für die Mitarbeiter umfasst. Gleichzeitig müssen rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte endlich berücksichtigt werden, um die Integration moderner Technologien in die behördlichen Abläufe zu gewährleisten.