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Was ändert sich für die Eigentümer durch das neue Gebäudeenergiegesetz?

Ab dem 1. Januar 2024 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die sich auf die Art und Weise bezieht, wie Heizungen in Gebäuden installiert werden. In den meisten Neubauten, die in neuen Wohngebieten entstehen, müssen Heizungen ab diesem Zeitpunkt mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Für bestehende Gebäude und Neubauten in bereits bebauten Bereichen gibt es großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Optionen. Zusätzlich wird eine umfangreiche Förderung angeboten, die verstärkt auf soziale Aspekte ausgerichtet ist.

Das Gesetz für Erneuerbares Heizen, auch bekannt als Gebäudeenergiegesetz (GEG), wurde sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat genehmigt. Dieses Gesetz markiert einen Schritt der Bundesregierung hin zu umweltfreundlicheren Heizsystemen. Spätestens ab Mitte 2028 wird der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verpflichtend sein und eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft sein.

Das Hauptziel dieser Gesetzesänderung ist, den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Wärmeversorgung in Deutschland zu beschleunigen. Gegenwärtig werden immer noch etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Die langfristige Zielsetzung ist, bis 2045 klimaneutral zu sein. Dies erfordert eine Abkehr von fossilen Brennstoffen, insbesondere im Bereich des Heizens. Die Idee ist, dass Investitionen in Heizungsanlagen nachhaltig und langfristig ausgerichtet sein sollten, da diese in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt werden.

Zusammengefasst sieht das GEG wie folgt aus:

  • Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten in neuen Wohngebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten in bereits bebauten Gebieten gelten längere Übergangsfristen, um die Investitionsentscheidungen besser auf die örtliche Wärmeplanung abzustimmen.
  • Die kommunale Wärmeplanung wird eingeführt, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über bestehende und zukünftige Wärmeversorgungsoptionen vor Ort zu informieren. Diese Pläne sollen bei individuellen Entscheidungen zur Heiztechnologie unterstützen. Die Umsetzung der Wärmeplanung erfolgt in den Kommunen, die bis spätestens Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen müssen, wo Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Dieser Prozess wird durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundesweiten Vorgaben gefördert.
  • Das GEG ermöglicht, bestehende Heizungen weiter zu betreiben. Bei Defekten von Gas- oder Ölheizungen dürfen sie repariert werden. Bei irreparablen Schäden, auch als Heizungshavarie bezeichnet, werden pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen angeboten. In Härtefällen können Eigentümer von der Verpflichtung, erneuerbare Energien zu verwenden, befreit werden.
  • Es wird eine Förderung für den Austausch von Heizungsanlagen eingeführt. Personen, die ihre Heizung auf 65 Prozent erneuerbare Energie umrüsten möchten, erhalten staatliche Unterstützung. Diese Förderung besteht aus einer Grundförderung für alle sowie zusätzlichen Mitteln für Personen, die ihre Heizungen besonders schnell umstellen oder für Menschen mit niedrigem Einkommen. Die maximale mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.

Weitere Informationen unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942