Share This Article
Mit Drucksache 22/6064 teilt der Senat mit, dass die dortige Gewerbeeinheit vermietet ist. Ein Abriss und Neubau ist vor dem Hintergrund dortiger baurechtlicher Anforderungen und Einschränkungen im Wohngebiet im Übrigen aktuell nicht umsetzbar.
Somit wird der Schandfleck wohl nicht so schnell verschwinden.