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Auswirkungen des neuen Klimaschutzgesetzes in Hamburg auf Eigentümer – Vorgezogene Photovoltaik-Pflicht bei Bestandsgebäuden

Der Hamburger Senat hat kürzlich die Novellierung des Klimaschutzgesetzes und die Fortschreibung des Klimaplans beschlossen, die wichtige Auswirkungen auf Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken in der Stadt haben werden. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen und deren Implikationen:

  • Vorgezogene Photovoltaik-Pflicht bei Bestandsgebäuden: Eine bedeutsame Änderung ist die Einführung einer Mindestbelegungsfläche für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Bestandsgebäuden. Ab 2024 werden solche Anlagen verpflichtend, wenn ein wesentlicher Dachumbau geplant ist. Dies bedeutet, dass Eigentümer, die größere Dacharbeiten planen, die Installation von Photovoltaik in Betracht ziehen müssen.
  • Einführung einer kombinierten Solargründachpflicht: Ab 2027 werden Neubauten und Bestandsgebäude bei einem wesentlichen Dachumbau zur Errichtung eines Solargründachs verpflichtet. Solche Dächer kombinieren Energieerzeugung mit Hitzevorsorge, Regenwasserbewirtschaftung und Luftreinhaltung. Eigentümer von Gebäuden mit größeren Dachprojekten sollten sich auf diese Anforderung vorbereiten.
  • Photovoltaik-Pflicht für Stellplatzanlagen: Die Neuerrichtung oder Erweiterung größerer Stellplatzanlagen wird zur Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen über den Stellplätzen führen, wenn mehr als 35 Stellplätze neu geschaffen werden. Dies bietet Eigentümern die Möglichkeit, versiegelte Flächen zur Energieerzeugung zu nutzen und gleichzeitig den Sonnenschutz zu verbessern.
  • Gelockerte Abstandsregelungen: Bauordnungsrechtliche Abstandsregelungen für Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen werden gelockert, um Flächen effizienter für erneuerbare Energien zu nutzen. Dies könnte es Eigentümern erleichtern, solche Technologien auf ihren Grundstücken zu installieren.
  • Vorrang für erneuerbare Energien: Mit der Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes wird der Ausbau erneuerbarer Energien priorisiert. Dies betrifft insbesondere den Ausbau der Netzinfrastruktur für Strom, Wärme und Elektromobilität sowie den Ausbau der Wasserstoffnetzinfrastruktur. Dies könnte zu einer verstärkten Nachfrage nach erneuerbaren Energielösungen führen und Eigentümer ermutigen, in solche Technologien zu investieren.
  • Beschleunigung der Errichtung von Windenergieanlagen: Das Wegfallen des Widerspruchsverfahrens in Verwaltungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen an Land soll die Entwicklung dieser erneuerbaren Energiequelle beschleunigen. Dies könnte sich auf Eigentümer in der Nähe dieser Anlagen auswirken, da sie möglicherweise verstärkten Windenergieprojekten gegenüberstehen.

 

Weitere Einzelheiten finden Sie unter:

Klimaschutzgesetz – hamburg.de

Hamburger Klimaplan – hamburg.de