Skip to content Skip to footer

Blaualgen – Man kann nichts dagegen tun!

Mit Drucksache 22/9004 teilt der Senat mit, dass die visuelle Prüfung des Appelhoffweiher ergab, dass es sich um Cyanobakterien (umgangssprachlich Blaualgen) handelt. Cyanobakterien bilden meist grüne oder blaugrüne Schlieren aus und werden oft vom Wind zu dichten Teppichen in den Uferbereichen zusammengetrieben. Eine effektive gewässerverträgliche Entfernung von Cyanobakterien aus dem Gewässer sei laut Aussage des Senats nicht möglich.

Mit Drucksache 22-9193 teilt der Senat mit: “Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sind seit Ende Juli Cyanobakterien im Öjendorfer See bekannt, dem Bezirksamt Eimsbüttel ist das zeitweilige Auftreten von Cyanobakterien im Isebekkanal bekannt und das Bezirksamt Wandsbek hat Kenntnis von Cyanobakterien im Bramfelder See (Juli) und Appelhoffweiher (August).

Das Bezirksamt Bergedorf meldet Cyanobakterien im Allermöher See von Ende März bis Ende Mai 2022, im See Hinterm Horn wurden im Juli 2022 Cyanobakterien gemeldet und im Eichbaumsee wurden im August Cyanobakterien gesichtet.

Darüber hinaus wurden Cyanobakterien in der Binnen- und Außenalster sowie den Kanälen der Unteren Bille im August festgestellt.

Bei sichtbarem Auftreten von Blaualgen in Badegewässern wird der Cyanobakterien-chlorophyll-Gehalt im Labor bestimmt. Die Ergebnisse werden mit Leitwerten vom Umweltbundesamt verglichen. Ab einem

Wert von > 15 µg/l Cyanobakterien-chlorophyll-a werden Warnhinweise veröffentlicht. Ab einem Wert von > 75 µg/l Cyanobakterien-chlorophyll-a wird ein temporäres Badeverbot (Sperrung) ausgesprochen, um die Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsgefährdungen zu schützen.

An den Badeseen werden dazu Schilder aufgestellt, auf denen vor gesundheitlichen Gefahren gewarnt wird. Zudem gibt es bei Sperrungen Pressemitteilungen. Warnungen vor Blaualgen und Hinweise bezüglich Sperrungen in Badegewässern sind auf der Internetseite https://www.hamburg.de/badegewaesser/   zu finden.

An Badegewässern erfolgten in 2022 in Hamburg folgende Sperrungen in Folge des Auftretens von Cyanobakterien:

Badegewässer Datum Sperrung Datum Aufhebung
Allermöher See 25.03.2022 20. 05.2022
See Hinterm Horn 19.07.2022 26.07.2022
Öjendorfer See Badestelle Nord 27.07.2022 Aktuell gesperrt
Öjendorfer See Badestelle Süd 02.08.2022 Aktuell gesperrt

 

Hat der Senat den Einsatz von Produkten zur Bekämpfung von Blaualgen geprüft? Wenn ja, wann, wie und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?

“Eine Bekämpfung der Cyanobakterien mit verschiedensten Mitteln wurde im Bezirk Bergedorf im Eichbaumsee vorgenommen. Durch Zwangszirkulation (1990), einer Aluminiumsulfat-Fällung (2003) und Tiefenwasserbelüftern (ab 2005) wurde versucht, die Gewässersituation zu verbessern, ohne dass es den erhofften Erfolg brachte. Seit 2008 ist die Badenutzung untersagt und 2010 wurde mit einer Bentophos®-Fällung eine weitere Restaurierungsmaßnahme durchgeführt. Diese führte zu einem deutlichen Rückgang des Phosphors, jedoch nicht zu der angestrebten niedrigen Konzentration, worauf weitere Fällungen im Oktober 2011, 2012 und 2013 erfolgten. Nach dem Aussetzen der Nachfällungen stieg der im Rahmen der Winterbeprobung erfasste Gehalt an Gesamt-Phosphor wieder deutlich an. Die Ergebnisse einer Studienarbeit ergaben, dass Phosphor im Eichbaumsee überwiegend über das Grundwasser eingetragen wird. Der Phosphatgehalt im Grundwasser ist auf die geogene und damit natürliche Zusammensetzung des Marschbodens (Klei) zurückzuführen.”

Wie bewertet der Senat den Einsatz von Produkten zur Bekämpfung von Blaualgen, insbesondere im Hinblick auf die ökologische Verträglichkeit?

“Der Einsatz von Produkten zur Bekämpfung von Blaualgen ist bisher nicht wissenschaftlich hinterlegt. Es fehlen vor allem Hintergrunddaten und Grundlagen – Gutachten vor der Anwendung, während der Anwendung und danach – um den Einsatz limnologisch bewerten zu können. Bei dem in Rede stehenden Produkt „CyanoClear“ wird Wasserstoffperoxid freigesetzt. Cyanobakterien scheinen in Laboruntersuchungen etwas empfindlicher auf Wasserstoffperoxid zu reagieren als andere Schwebalgen. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass es bei dem Einsatz dieses wassergefährdenden Stoffes nicht zu einer Gefährdung anderer Gewässerorganismen kommt. Im Übrigen ist in der Bewerbung des Produkts „CyanoClear“ nur von Mikrocystin die Rede. Wie und ob das Produkt auch auf andere Toxine ausgerichtet ist, wird unklar gelassen.

Cyanobakterien bilden eine Vielzahl von Wirkstoffen mit sehr unterschiedlichen und z.T. stark toxischen Wirkungen (Cyanotoxine). Einige dieser Toxine werden immer gebildet, sofern die Cyanobakterien das Gen für ihre Bildung besitzen. Andere Toxine werden nur unter bestimmten Wachstumsbedingungen gebildet. Daneben unterscheidet man Toxine, die aus intakten Zellen freiwerden von solchen, die erst nach dem Absterben der Zellen im Wasser freigesetzt werden.

Eine effektive gewässerverträgliche Entfernung von Cyanobakterien aus Gewässern ist nicht möglich. Cyanobakterien treten zu jeder Jahreszeit auf, können sich aber besonders stark in den Sommermonaten vermehren. Gründe hierfür sind hohe Nährstoffeintrage und hohe Wassertemperaturen. Eine nachhaltige Bekämpfung von Blaualgenblüten ist nur durch die Verringerung von Nährstoffquellen möglich.”