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Allgemein

Wie bei der Grundsteuer: – Auch bei den Dichtungsnachweisen ist der Senat kein Vorbild: Bürger halten sich an Vorgaben und zahlen teure Firmen, die Stadt selber macht sich einen schlanken Fuß (knapp 50 Prozent nicht geprüft) – Abschaffung wie in Schleswig-Holstein nicht geplant – Prüfung für Wohngebäude alle 25 Jahre

Die Stadt Hamburg verpflichtet alle Eigentümer, eine Überprüfung der Abwasserleitungen vorzunehmen. Für Wohngrundstücke ist der Dichtheitsnachweis alle 25 Jahre (in Wasserschutzgebieten alle zehn Jahre) zu erbringen. Für gewerbliche Abwässer gelten…