Das Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer Verbrechen ist eine dauerhafte Aufgabe – auch in Farmsen-Berne. Mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage habe ich den Senat zum ehemaligen Versorgungsheim Farmsen und seiner Zweiganstalt Alt-Erfrade befragt, um den aktuellen Stand der historischen Aufarbeitung und der Erinnerungskultur darzustellen.
Historischer Hintergrund
Das ehemalige Versorgungsheim Farmsen war während der Zeit des Nationalsozialismus ein zentraler Ort der sogenannten Zwangsfürsorge. Dort wurden Menschen untergebracht, die von den Nationalsozialisten als „asozial“ stigmatisiert wurden, und zur Arbeit verpflichtet.
Zu den Einrichtungen gehörten auch ausgelagerte Standorte, darunter das Staatsgut Alt-Erfrade in Schleswig-Holstein. Diese Zweiganstalt wurde ab 1939 genutzt. Nach Angaben des Senats wurden dort zahlreiche Männer unter Zwang festgehalten. Insgesamt sind nach aktuellem Forschungsstand über 170 Todesfälle namentlich dokumentiert, wobei eine vollständige Erfassung aller Betroffenen bislang nicht vorliegt.
Die Verstorbenen wurden überwiegend auf dem Friedhof Bornhöved beigesetzt, teilweise auch anonym.
Stand der Aufarbeitung
Die historische Aufarbeitung erfolgt nach Angaben des Senats im Rahmen verschiedener Forschungs- und Vermittlungsprojekte. Dazu zählen unter anderem Arbeiten zur Geschichte der Hamburger Wohlfahrtsanstalten sowie Beiträge der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen.
Ein Beispiel ist die Ausstellung „Zwischen Zwangsfürsorge und KZ“, die sich auch mit dem Versorgungsheim Farmsen und seinen Zweiganstalten befasst hat.
Darüber hinaus engagieren sich zivilgesellschaftliche Initiativen dafür, bislang weniger bekannte Orte wie Alt-Erfrade stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Erinnerungskultur und Zuständigkeiten
Maßnahmen der Erinnerungskultur werden grundsätzlich von verschiedenen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren getragen. Für Orte außerhalb Hamburgs – wie Alt-Erfrade (Staatsforst bzw. Staatsgut im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg) oder den Friedhof Bornhöved – liegt die primäre Zuständigkeit bei den jeweiligen Ländern und Kommunen vor Ort. Eine Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg ist im Rahmen bestehender Zuständigkeiten möglich.
Für Hamburg stehen im Haushalt der zuständigen Behörde jährlich Mittel für erinnerungskulturelle Projekte zur Verfügung. Für die Jahre 2025 und 2026 sind dies jeweils 56.000 Euro, die nicht zweckgebunden vergeben werden.
Geplante Entwicklungen
Im Bereich des ehemaligen Versorgungsheims Farmsen gibt es laut Senat konzeptionelle Überlegungen zur Einrichtung eines Lern- und Gedenkorts. Ziel ist es, die Geschichte der Zwangsfürsorge sowie die Schicksale der Betroffenen stärker öffentlich sichtbar zu machen.
Zudem wird angestrebt, bislang weniger beachtete Opfergruppen und Orte künftig stärker in die Erinnerungskultur einzubeziehen. Dies soll unter anderem durch neue Vermittlungsformate und eine engere Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen erfolgen.
Die Anfrage zeigt, dass die historische Aufarbeitung des ehemaligen Versorgungsheims Farmsen und seiner Zweiganstalten Teil der aktuellen erinnerungskulturellen Arbeit ist. Gleichzeitig wird deutlich, dass insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung von Gedenkorten und einzelnen Projekten verschiedene Zuständigkeiten und Verfahren zu berücksichtigen sind.
Quelle: Drs. 23/3871
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