Skip to content Skip to footer

Ersatzneubau für das Jugendzentrum Farmsen: Finanzierung steht – Baubeginn weiter unklar

Der baulich abgängige Anbau des Jugendzentrums Farmsen am Berner Heerweg 187 muss dringend ersetzt werden, um das wichtige Angebot für Kinder und Jugendliche im Stadtteil dauerhaft zu sichern. Seit Jahren ist bekannt, dass das Gebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Umso wichtiger ist nun, dass die notwendigen Mittel rechtzeitig bereitgestellt werden.

Für den Ersatzneubau wurden bereits 1,3 Millionen Euro aus dem Stadtentwicklungsfonds bewilligt. Zusätzlich sollen 350.000 Euro im Jahr 2025 sowie weitere 550.000 Euro im Jahr 2026 aus investiven Mitteln als Kofinanzierung bereitgestellt werden. Insgesamt stünden damit 900.000 Euro zusätzlich zur Verfügung – ein unverzichtbarer Beitrag, um Modernisierung und Erneuerung des Anbaus zu ermöglichen.

Wie der Senat mitteilt, befindet sich das Jugendzentrum im Anlagevermögen der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (BGSI). Es wird dem Bezirksamt Wandsbek unentgeltlich überlassen. Grundlage dafür sind Senatsbeschlüsse aus den Jahren 1978 und 1979, die die Verantwortung für Verwaltung, Bewirtschaftung und bauliche Unterhaltung auf die Bezirke übertragen haben.

Laut aktueller Kostenberechnung gelten die geplanten 1,3 Millionen Euro plus 900.000 Euro Kofinanzierung als ausreichend für den Ersatzneubau. Doch trotz gesicherter Finanzierung bleibt eine entscheidende Frage offen: Wann beginnen die Bauarbeiten? Der Senat kann hierzu noch keinen Termin nennen – ein Umstand, der zur Sorge Anlass gibt.

Gerade weil die zusätzlichen Mittel fristgerecht als Ermächtigungen in die Haushaltsjahre übertragen werden müssen, wäre Planungssicherheit essenziell. Der Handlungsdruck ist groß: Erst wenn der Neubau steht, kann das Jugendzentrum seine wichtige Rolle im Stadtteil weiterhin verlässlich erfüllen.

Klar ist: Die Finanzierung ist erstmal gesichert – doch ohne einen verbindlichen Zeitplan droht das Projekt weiter zu stagnieren.

Quelle: Drucksache 23-02285