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Hamburg weist leider immer noch kein flächendeckendes 5G-Netz auf – Insbesondere Wandsbek hinkt hinterher

Hamburg möchte verschiedene technische Innovationen wie das autonome Fahren voranbringen. Dies ist jedoch nur mit einem flächendeckenden 5G-Netz möglich. Davon ist Hamburg weit entfernt. Während Bezirke wie Eimsbüttel nahezu flächendeckend mit beiden 5G-Standarts versorgt sind, hängen Bezirke wie Wandsbek (95 % und 79 %) noch hinterher.

Hier muss der Senat auch weiterhin im Austausch mit den Mobilfunkbetreibern sicherstellten, dass der Ausbau schnell und effektiv vorangeht und im Zweifel auch Zuschüsse zahlen, damit endlich hamburgweit ein flächendeckendes 5G-Netz verfügbar ist. Dass dies möglich ist, beweist der Außenbezirk Bergedorf, indem nahezu flächendeckend 5G verfügbar ist.

Auch viele Wirtschaftsunternehmen sind auf eine flächendeckende Verfügbarkeit von 5G angewiesen, um ihre Produktionsprozesse zu verbessern, die Effizienz zu steigern und neue Dienstleistungen zu entwickeln.

Unterteilt nach Bezirken stellt sich die Versorgungslage derzeit wie folgt dar (22/11387):

Verfügbarkeit für alle Anbieter in % der Fläche
Technologie 5G
Dynamic Spectrum Sharing
5G
Standalone
Freie und Hansestadt Hamburg 96,79 90,32
Bezirk Eimsbüttel 100,00 99,28
Bezirk Hamburg-Mitte 95,52 91,39
Bezirk Altona 97,53 84,30
Bezirk Hamburg-Nord 99,98 98,89
Bezirk Wandsbek 95,38 79,32
Bezirk Bergedorf 98,50 99,23
Bezirk Harburg 94,54 87,23

 

Hintergrund:

Beim Thema 5G unterscheidet man grundlegend zwischen 5G Standalone (5G SA) und 5G Dynamic Spectrum Sharing (5G DSS), zwei unterschiedliche Ansätze für die Implementierung von 5G-Netzwerken, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile haben.

5G SA bezieht sich auf ein 5G-Netzwerk, das ausschließlich auf der 5G-Infrastruktur aufgebaut ist und unabhängig von älteren Netzwerktechnologien wie 4G LTE und 3G betrieben wird. Ein Vorteil von 5G SA ist, dass es höhere Geschwindigkeiten und niedrigere Latenzen als 5G DSS ermöglicht, da das Netzwerk vollständig für 5G optimiert ist und keine Ressourcen für die Unterstützung älterer Netzwerktechnologien aufwenden muss. Außerdem bietet 5G SA mehr Flexibilität für Netzwerkbetreiber, da sie das Netzwerk besser anpassen und auf neue Anwendungen und Dienste reagieren können.

Auf der anderen Seite ermöglicht 5G DSS die gemeinsame Nutzung von Spektrum zwischen 4G und 5G-Netzwerken, wodurch es für Netzwerkbetreiber kosteneffektiver wird, 5G in ihre bestehende Infrastruktur zu integrieren. Der Hauptvorteil von 5G DSS besteht darin, dass es den Übergang zu 5G erleichtert und die Einführung von 5G für Netzwerkbetreiber schneller und einfacher macht.

Insgesamt hängt die Wahl zwischen 5G SA und 5G DSS von den individuellen Anforderungen und Zielen der Netzwerkbetreiber ab. Wenn sie höhere Geschwindigkeiten und niedrigere Latenzen anstreben und mehr Flexibilität benötigen, ist 5G SA wahrscheinlich die bessere Option. Wenn sie jedoch Kosten sparen und die Einführung von 5G beschleunigen möchten, ist 5G DSS möglicherweise die bessere Wahl.

Grundsätzlich erfolgt die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur und der Ausbau der neuesten Mobilfunktechnologien wie 5G durch Telekommunikationsunternehmen. Die Einflussnahme der jeweiligen Bundesländer ist auf die Schaffung von Anreizbedingungen für einen schnellen Ausbau und auf einen sachgerechten und zielorientierten Austausch mit Mobilfunknetzbetreibern beschränkt.

Im Rahmen der Branchenbetreuung steht die FHH nach eigenen Angaben mit den in der Stadt aktiven Mobilfunknetzbetreibern in einem regelmäßigen Austausch, um – dort wo rechtlich zulässig und zweckdienlich – bei eventuell bestehenden Herausforderungen im Ausbau, wie z.B. Standortsuchen, unterstützen zu können (22/11387).