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Neues zentrales Organspende-Register startet online

Ab dem 18. März können Bundesbürger ab 16 Jahren ihren Willen zur Organspende bequem von zu Hause aus im neuen zentralen Organspende-Register online hinterlegen. Diese Initiative, eingeführt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, bietet eine rechtssichere, freiwillige und kostenlose Möglichkeit, die eigene Entscheidung festzuhalten. Voraussetzung ist lediglich ein Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN (eID).

Das Portal www.organspende-register.de ermöglicht es Personen ab 16 Jahren, ihren Willen zur Organspende zu hinterlegen. Bereits ab dem 14. Lebensjahr kann ein Widerspruch gegen eine Spende erfolgen, und die getroffene Entscheidung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die gespeicherten Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland aufbewahrt.

Die Einführung des Registers wird von Politik und Gesundheitswesen begrüßt, da sie mehr Klarheit über die Spendenbereitschaft der Bürger erhoffen. Transplantationsmediziner sehen darin eine Chance, dass Gespräche mit Angehörigen über eine Organspende einfacher werden, wenn der Wille des möglichen Spenders schriftlich festgehalten ist. Ziel ist es, die Zahl der Organspender zu erhöhen und damit Leben zu retten.

In Deutschland gilt derzeit die “erweiterte Zustimmungslösung”, nach der für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen entweder die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten erforderlich ist.

Derzeit warten etwa 8.400 Menschen in Deutschland auf ein neues Organ. Deutschland rangiert international gesehen jedoch auf den hinteren Plätzen bei der Zahl der Organspender. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 965 Spender verzeichnet, wie von der Deutschen Stiftung Organtransplantation berichtet wurde.

Das neue Organspende-Register in Deutschland wird in mehreren Stufen eingeführt. Ab März können Spender ihre Absichten im Register hinterlegen. In einem zweiten Schritt ist geplant, dass Kliniken, die Organe entnehmen, im Register hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen können. Bis zum 1. Juli müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angebunden sein und abrufberechtigte Personen benannt haben. Spätestens bis zum 30. September 2024 sollen Versicherte dann eine weitere Möglichkeit zum Zugang im Register erhalten.

Um auch Personen ohne Internetzugang eine rechtssichere Dokumentation zu ermöglichen, bleibt der Organspendeausweis weiterhin gültig.