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Potenzielle Gefahrenstelle am Fußgängerüberweg in der Fabriciusstraße Höhe Bramfelder See? – Nachfrage bei der Polizei – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Potenzielle Gefahrenstelle am Fußgängerüberweg in der Fabriciusstraße Höhe Bramfelder See? – Nachfrage bei der Polizei

Durch Hinweise von Anwohnern wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass der Fußgängerüberweg vom Bramfelder See kommend über die Fabriciusstraße als Gefahrenstelle angesehen wird. Hintergrund ist, dass die Autofahrer nicht rechtzeitig reagieren können, wenn Fahrradfahrer den Fußgängerüberweg nutzen, ohne vorher abzusteigen. Die hochgewachsenen Büsche verdecken Ihnen die Sicht.

 

Als möglichen Lösungsansatz schlagen die Anwohner einen Bügel vor, der die Radfahrer zwingen würde, ihre Geschwindigkeit zu verlangsamen.

 

Eine Nachfrage bei der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariat 36 ergab, was vielen von Ihnen bereits bekannt sein dürfte: Als Fahrradfahrer hat man beim Überqueren von Fußgängerüberwegen nur dann Vorrang gegenüber dem Fließverkehr, wenn man vom Fahrrad absteigt. Denn gemäß §26 StVO gewährt der Fußgängerüberweg nur den zu Fuß gehenden, sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen Vorrang.

Jedoch ist es rechtlich nicht verboten, den Fußgängerüberweg als Radfahrer zu überfahren. Bei einem Unfall erhält man dann jedoch als Radfahrer eine Mitschuld oder unter Umständen sogar eine alleinige Schuld. Diesbezüglich gibt es bereits Urteile. Vielen Radfahrern ist die rechtliche Lage leider nicht vollumfänglich bewusst.

 

Bei einer Verkehrsschau durch die Polizei am Fußgängerüberweg in der Fabriciusstraße, stellte sich heraus, dass die Büsche das Sichtdreieck nicht einschränken würden. Zudem gilt im Bereich des Fußgängerüberweges eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h. Dieser Umstand mindert aus der Sicht der Polizei das Gefahrenpotential am Fußgängerüberweg.

 

Eine Verkehrsunfallauswertung der letzten drei Jahre ergab weiterhin, dass an dieser Örtlichkeit kein Unfall polizeilich verzeichnet wurde und somit keine Gefahrenstelle bzw. ein Unfallschwerpunkt erkennbar ist.

 

Daher ergibt sich für die Verkehrsbehörde in diesem Fall kein Handlungsbedarf. Es bleibt zu hoffen, dass sich Fahrradfahrer an solch unübersichtlichen Stellen die Gefahr bewusst machen, in die sie sich begeben. Auch wenn man es eilig hat, eine Kollision mit einem Auto geht nie gut aus – vor allem nicht für den Fahrradfahrer!

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