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Räum- und Streupflichten: Wann müssen Gehwege freigeräumt werden? 

Mit dem Einsetzen von Schnee und Eis im Winter stellt sich für viele Grundstückseigentümer und Mieter die Frage nach den Räum- und Streupflichten. In Deutschland obliegt es den Anliegern, Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien, um die Sicherheit von Passanten zu gewährleisten. Doch wann genau besteht die Pflicht zum Räumen, und welche Konsequenzen können bei Vernachlässigung dieser Aufgabe drohen? 

Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzendem Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr müssen Sie bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – räumen und streuen. 

Weitere Informationen finden Sie unter: 

https://www.hamburg.de/winterdienst/4801758/winterdienst-raeumpflicht/