Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sind ein Kernbestandteil der direkten Demokratie in Hamburg. Sie ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, politische Themen unabhängig von Parteien auf die Agenda zu setzen. Doch damit diese Instrumente ihre demokratische Funktion erfüllen können, muss sichergestellt sein, dass sie frei von unzulässiger Einflussnahme bleiben. Genau daran bestehen derzeit erhebliche Zweifel – und die CDU fordert nun Konsequenzen.
Aktuell prägen die Kampagnen der Volksinitiativen „Hamburg testet Grundeinkommen“ und „Hamburger Zukunftsentscheid“ das Stadtbild. An nahezu jeder Straßenecke hängen Plakate, in sozialen Medien werden teure Anzeigen geschaltet. Viele Hamburgerinnen und Hamburger fragen sich: Wer finanziert diese Kampagnen?
Ein Blick in die Rechenschaftslegungen (Drs. 23/735) zeigt Erstaunliches: Kaum eine der Spenden stammt aus Hamburg.
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Für „Hamburg testet Grundeinkommen“ kamen die größten Beiträge von der GLS Treuhand e. V. Haleakala Stiftung aus Bochum (180.000 Euro für die Volksinitiative und 140.000 Euro für das Volksbegehren),
von der Eutopia Foundation aus den USA (40.000 Euro und 160.000 Euro) sowie von der dm-Werner-Stiftung aus Karlsruhe (140.000 Euro). -
Auch beim „Hamburger Zukunftsentscheid“ stammen viele Spenden nicht aus Hamburg. Zu den Unterstützern zählen u.a. die European Climate Foundation und Patagonia Europe Coöperatief U.A. aus den Niederlanden. Hinzu kommt eine Unterstützung von 118.499,10 Euro durch die Demokratie-Stiftung Campact aus Berlin, die sich nach eigenen Angaben als Teil einer deutschlandweiten Bewegung versteht.
Besonders problematisch: Die genaue Herkunft und Verwendung der Gelder für die aktuellen groß angelegten Werbeaktionen ist nicht transparent. Nach geltendem Recht müssen Initiativen erst nach Abschluss der Abstimmung detailliert über ihre Finanzierung berichten – während der laufenden politischen Auseinandersetzung bleibt die Öffentlichkeit im Dunkeln.
Hinzu kommt, dass das Hamburgische Volksabstimmungsgesetz (VAbstG) im Gegensatz zum Parteiengesetz kaum materielle Grenzen für Spenden vorsieht. Während Parteien keine Gelder aus dem Ausland oder mit erkennbarer Gegenleistung annehmen dürfen, gelten solche Beschränkungen für Volksinitiativen bisher nicht.
Die CDU sieht darin eine Gefahr für die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit direkter Demokratie und fordert daher eine Reform des Volksabstimmungsgesetzes. Künftig sollen:
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Spenden aus dem Ausland verboten werden,
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Spenden, die in Erwartung eines politischen oder wirtschaftlichen Vorteils gewährt werden, untersagt werden,
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Großspenden über 35.000 Euro sofort veröffentlicht werden,
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und die bestehenden Rechenschaftspflichten um weitergehende Transparenzregeln ergänzt werden.
Der Senat soll prüfen, wie diese Änderungen rechtssicher umgesetzt werden können, und der Bürgerschaft bis zum 28. Februar 2026 Bericht erstatten.
Die CDU fordert mehr Transparenz und klare Schranken für die Finanzierung von Volksinitiativen. Direkte Demokratie darf kein Einfallstor für finanzielle Einflussnahme von außen werden – weder aus dem Ausland noch von wirtschaftlichen Interessengruppen. Hamburgs Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein können, dass Volksentscheide allein ihrer Stimme gehören.

