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Senat beschließt Entwurf der Novellierung des Klimaschutzgesetzes: Achtung: Anpassung bei Heizung und Dach angedacht.

Die wesentlichen Änderungen: Beim Heizungstausch wird der Anteil der Erneuerbaren Energien von 15 auf 65 Prozent erhöht. Die Verpflichtung wird ab 2027 gelten. Die Pflicht zur Nutzung und Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird um die Vorgabe einer Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik ab 2024 ergänzt. Die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung als Solargründach wird ab 2027 verpflichtend.

Erneut kündigt der Umweltsenator ambitionierte Klimaschutzziele an. So sollen jetzt endlich auch die öffentlichen Gebäude umfangreich mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Seit 2015 ist Kerstan allerdings bereits Umweltsenator, seine Bilanz ist ernüchternd: Auf den Dächern der Behörden gibt es nur 4,2 % Dachbegrünung und sogar nur 2,7 % Photovoltaik. Im gesamten Jahr 2022 wurde keine einzige PV-Anlage auf städtischen Gebäuden gebaut. Von insgesamt 6.944 Gebäuden der öffentlichen Unternehmen sind nur 0,76 % mit Photovoltaik ausgestattet. Absurd – wenn man bedenkt, dass die Stadt seit Jahren den eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird, gleichzeitig aber Private zu umfangreichen Maßnahmen verpflichtet!

Der Umweltsenator ist an seinen eigenen Ansprüchen gescheitert – die PV-Strom-Erzeugung in Hamburg nimmt seit 2015 ab.

Ohne den Kauf von CO2-Zertifikaten und ohne die Corona-Krise wären die letzten Ziele schon krachend gescheitert. Obwohl der Umweltsenator bei der Pressekonferenz zur Bekanntgabe der neuen Klimaziele am 20.12.2022 mitteilte, dass die Leitung der BUKEA den Erwerb von CO2-Zertifikaten aus Nigeria eingestellt hat, musste die BUKEA mit Drucksache 22/10676 mitteilen, dass der Senator bereits vor der Maßnahme im Jahr 2017 davon wusste. Fraglich ist, ob der Senator nicht erneut Zertifikate erwerben muss, um seine eigenen Ziele zu erreichen.

“Der Senat hat heute den Entwurf des neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) beschlossen und gibt die Novelle für die Verbändeanhörung frei. Durch die Gesetzesänderungen werden die im Dezember 2022 beschlossenen neuen Hamburger Klimaschutzziele gesetzlich festgelegt und entscheidende Weichen für deren Umsetzung gestellt. Wesentliche Neuerungen sind u. a. die Verpflichtung, beim Heizungstausch Erneuerbare Energien einzusetzen, die von 15 auf 65 Prozent erhöht wird, die Einführung einer Solargründach-Pflicht, einer PV-Pflicht für offene Stellplatzanlagen sowie eine Stärkung des Ausbaus der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.

Mit dieser Gesetzesnovelle bekräftigt die Freie und Hansestadt Hamburg ihre Vorreiterrolle im Klimaschutz: Durch höhere Klimaschutzziele, durch ambitionierte Vorgaben für Wärmenetze, die Nutzung und den Ausbau von Erneuerbaren Energien sowie für öffentliche Gebäude und nachhaltige Mobilität. Noch vor der Sommerpause will der Senat die Gesetzesänderungen endgültig beschließen und zur Abstimmung in die Bürgerschaft einbringen. Durch die einzelnen ordnungsrechtlichen Maßnahmen wird eine CO2-Einsparung in Höhe von bis 3 Mio. Tonnen bis 2030 erwartet.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Nachdem wir im Dezember das Eckpunktepapier zur Zweiten Fortschreibung des Klimaplans mit verschärften Klimazielen für Hamburg vorgelegt haben, gehen wir nun den zweiten Schritt und schaffen den rechtlichen Rahmen, indem wir diese Ziele im Gesetz verankern. Mit dem heutigen Senatsbeschluss startet der Novellierungsprozess des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes. Und wir bleiben ehrgeizig: Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, wir sind damit noch etwas ehrgeiziger als der Bund. 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg CO2-neutral leben und wirtschaften.

Die Begrenzung des Klimawandels ist eine herausragende politische und gesellschaftliche Verantwortung. Der Klimawandel schreitet immer spürbarer voran. Die Prognosen des IPCC sind alarmierend, Extremwetterereignisse nehmen weltweit und auch in Deutschland zu. Wir in Hamburg wollen und müssen beim Klimaschutz und bei der Klimaanpassung Vorreiter sein und bleiben. Mit der vorgelegten Novelle des HmbKliSchG stellen wir jetzt konsequent die Weichen. Als erstes Bundesland wollen wir beim Heizungstausch den Anteil der Erneuerbaren Energien von 15 auf 65 Prozent verpflichtend steigern, eine entsprechende Förderung wird ab 2024 bereitgestellt. Auch sollen neue Maßnahmen wie die bundesweit erstmalige Einführung einer kombinierten Solargründach-Pflicht, die PV-Pflicht für offene Stellplatzanlagen sowie für die Erleichterung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge eingeführt werden. Auch die Anforderungen an die öffentlichen Gebäude werden z. B. mit der Ausweitung der Vorbildwirkung auf öffentliche Unternehmen und weiteren Anforderungen an die Nutzung klimafreundlicher Baustoffe ambitionierter. Die vorliegende Klimaschutznovelle ist ausgewogen und technologieoffen. Bei der Umsetzung müssen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Bürger:innen gemeinsam an einem Strang ziehen. Denn wirksamer Klimaschutz gelingt nur, wenn sich alle beteiligen. Wir werden die gesetzlichen Anforderungen weiterhin durch Information, Beratung, Förderung und Ausnahmetatbestände flankieren. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung mit den Verbänden und Fachkreisen.“

Mit der Gesetzesnovelle reagiert der Senat auf die wachsenden Herausforderungen im Klimaschutz und auf den historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, der den Handlungsbedarf der Politik unterstreicht. Die Bundesregierung hat 2021 das Klimaschutzgesetz nachjustiert, die Klimaziele angehoben und den Ausbau der Erneuerbaren Stromversorgung auf 80 Prozent bis 2030 beschlossen.

Mit der Hamburgischen Gesetzesnovelle wird das Erreichen der Netto-CO2-Neutralität in 2045 – fünf Jahre früher als bisher – und die Anhebung des Zwischenziels bis 2030 von 55 auf 70 Prozent CO2-Einsparung gesetzlich festgelegt. Wesentliche Neuerungen der Novelle:

  • Beim Heizungstausch wird der Anteil der Erneuerbaren Energien von 15 auf 65 Prozent erhöht Die Verpflichtung wird ab 2027 gelten. Bis dahin wird der Senat ab 2024 ein umfangreiches Förderprogramm aufsetzen.
  • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Strom- und Wasserstoffverteilernetze und der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sollen in Hamburg vorangetrieben werden und fortan im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
  • Wärmenetze in Hamburg sollen stufenweise spätestens ab 2030 50 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien und bis 2045 vollständig Wärme aus erneuerbaren Energien transportieren.
  • Im Gebäudebereich sollen mehrere Maßnahmen ergriffen werden, um den Anteil an Erneuerbaren Energien zu erhöhen. Die Pflicht zur Nutzung und Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird um die Vorgabe einer Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaik ab 2024 ergänzt.
  • Die PV-Pflicht für Bestandsgebäude wird auf 2024 vorgezogen. Auch soll die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Stellplatzanlagen ab 2024 eingeführt werden.
  • Die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung als Solargründach wird ab 2027 verpflichtend. Alternative Erfüllungsoptionen, etwa durch Nutzung der Fassaden und Gebäudehülle statt des Daches, bleiben möglich. Der Anteil der Nutzung Erneuerbarer Energien bei der Gebäudewärmeversorgung wird bei Austausch oder nachträglichem Einbau einer Heizungsanlage ab 2027 auf 65 Prozent erhöht.
  • Der passive bauliche Wärmeschutz bei Bestandsgebäuden soll die Regel sein, um den Energieverbrauch für Kühlung im Gebäudebereich zu verringern.
  • Die Vorbildfunktion der Stadt Hamburg im Klimaschutz selbst soll ausgeweitet werden; auch bei öffentlichen Unternehmen des Privatrechts wird nun auf eine Vorbildfunktion hingewirkt, um auch sie zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. Die Stadt soll darüber hinaus konkret bei der Errichtung öffentlicher Gebäude die Verwendungsmöglichkeit klimafreundlicher Baustoffe prüfen.”

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