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Stromnetz-Übertragung in Kleingartenanlagen: Weiterhin kein konkreter Zeitplan

Die geplante Übertragung von Strom- und Beleuchtungsanlagen in Hamburger Kleingartenanlagen kommt offenbar langsamer voran als angekündigt. Das geht aus einer aktuellen Antwort des Senats hervor.

Zwar hält der Senat weiterhin daran fest, noch im Jahr 2026 erste Stromversorgungsanlagen im Rahmen eines Modellprojekts zu übertragen. Gleichzeitig wird jedoch deutlich, dass wesentliche Voraussetzungen hierfür weiterhin fehlen. So steht bislang weder fest, welche Kleingartenvereine an dem Modellprojekt teilnehmen sollen, noch existieren konkrete Zeitpläne für die ersten Übergaben.

Nach Angaben des Senats befindet sich die Konzeption des Modellprojekts derzeit noch in der Abstimmung. Eine engere Auswahl potenzieller Teilnehmer wurde bislang nicht getroffen. Damit bleibt für die betroffenen Vereine weiterhin unklar, ob und wann sie von einer Übertragung betroffen sein werden.

Für die Reihenfolge möglicher Übergaben nennt der Senat mehrere Kriterien. Bevorzugt werden sollen Stromnetze, die kürzlich instand gehalten wurden, bereits vollständig über erdverlegte Kabel verfügen oder bei denen sich Synergien mit notwendigen Sanierungen der Wassernetze ergeben. Auch die Anzahl angeschlossener Behelfsheime soll bei der Priorisierung berücksichtigt werden.

Darüber hinaus sind wichtige organisatorische und rechtliche Fragen weiterhin ungeklärt. Derzeit wird ein sogenanntes Memorandum of Understanding erarbeitet, das das künftige Vorgehen zwischen den Beteiligten regeln soll. Die konkreten Anforderungen, die Kleingartenvereine vor einer Übernahme erfüllen müssen, stehen jedoch noch nicht abschließend fest.

Auch bei den finanziellen Rahmenbedingungen gibt es weiterhin keine Klarheit. Der Senat erklärt, dass die Erstellung eines Gesamtkonzepts, die Entwicklung eines Sanierungsprogramms, die Ermittlung der erforderlichen Finanzmittel sowie die Klärung haushaltsrechtlicher und organisatorischer Fragen noch in Bearbeitung seien.

Bemerkenswert ist zudem, dass ein von der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2025 angeforderter Bericht bislang nicht vorgelegt wurde. Als Begründung verweist der Senat auf die Komplexität des Vorhabens und den weiterhin laufenden Bearbeitungsprozess.

Damit bleibt auch zur Jahresmitte 2026 offen, wann die ersten Strom- und Beleuchtungsanlagen tatsächlich an Kleingartenvereine übertragen werden und welche finanziellen sowie organisatorischen Auswirkungen dies für die betroffenen Vereine haben wird.

Quelle: Bürgerschaftsdrucksache 23/4281