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Trotz Wohnungsnot: Ganze Etagen im Einkaufszentrum Steilshoop sollen leer stehen – Bezirksamt kommt nicht voran

In Hamburg herrscht Wohnungsnot. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und die Stadt versucht mit großem Aufwand, neue Wohnungen zu schaffen. Umso unverständlicher ist die Situation im Einkaufszentrum Steilshoop: Nach Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern stehen dort bereits seit Jahren ganze Etagen mit Wohnungen leer.

Ein solcher dauerhafter Leerstand ist grundsätzlich nicht einfach zulässig. Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz soll gerade verhindern, dass vorhandener Wohnraum dem Wohnungsmarkt ohne Genehmigung entzogen wird. Doch obwohl das Bezirksamt Wandsbek den möglichen Leerstand bereits seit Monaten prüft, kommt das Verfahren offenbar kaum voran.

Noch immer versucht die Verwaltung überhaupt festzustellen, welche Wohnungen in den Gebäuden tatsächlich leer stehen. Nach Angaben des Senats sei das Bezirksamt hierfür auf Auskünfte des Eigentümers angewiesen. Erst wenn die konkreten Wohnungen festgestellt seien, könnten mögliche Maßnahmen nach dem Wohnraumschutzgesetz rechtssicher angeordnet werden.

Dabei wurde der Eigentümer inzwischen mehrfach zur Auskunft aufgefordert: schriftlich am 25. Februar, 20. Juli und 10. August 2026. Zusätzlich erfolgten mündliche Erinnerungen durch andere Dienststellen des Bezirksamtes. Der Eigentümer antwortete am 2. März, 11. Juli und 14. August.

Trotzdem befindet sich das Verfahren weiterhin lediglich in der Sachverhaltsermittlung. Welche Unterlagen konkret noch fehlen und welche Fristen bereits verstrichen sind, legt der Senat unter Verweis auf das laufende Verfahren und den Datenschutz nicht offen.

Besonders ernüchternd ist die Antwort auf die Frage, wann endlich mit einem Ergebnis gerechnet werden kann: Der Abschluss des Verwaltungsverfahrens sei „noch nicht absehbar“. Der Senat erklärt zugleich, die Dauer entspreche dem üblichen Rahmen vergleichbarer Fälle.

Das ist angesichts der Wohnungsnot schwer vermittelbar. Wenn Anwohner seit Jahren von leerstehenden Wohnungen und sogar ganzen Etagen berichten, muss ein Bezirksamt in der Lage sein, den Sachverhalt zügig aufzuklären. Es kann nicht sein, dass vorhandener Wohnraum möglicherweise jahrelang ungenutzt bleibt und die Verwaltung selbst nach Monaten noch nicht sagen kann, wann ihre Prüfung abgeschlossen sein wird.

Quelle: Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 23/5087