Skip to content Skip to footer

Unterkunft „Am Luisenhof“: Senat will Befristung am Tegelweg faktisch abschaffen

Für die Geflüchtetenunterkunft am Tegelweg 190a–i „Am Luisenhof“ wurde bislang ein Belegungsende zum 31. August 2027 genannt. Auch die Baugenehmigung war bislang zeitlich begrenzt. Noch 2023 hatte der Senat erklärt, dass eine Verlängerung nach damaliger Rechtslage grundsätzlich nur bis längstens Ende 2030 möglich sei. Für einen Betrieb darüber hinaus wären eine Änderung der gesetzlichen Grundlage oder neues Planrecht erforderlich.

Nun soll diese zeitliche Begrenzung offenbar auf einem anderen Weg entfallen: Für den Standort wurde eine unbefristete Baugenehmigung mit Widerrufsvorbehalt beantragt. Einen Bescheid gibt es zwar noch nicht, der Antrag wird derzeit vom Bezirksamt Wandsbek geprüft.

Bemerkenswert ist die Begründung des Senats. Eine unbefristete Genehmigung reduziere den Verwaltungsaufwand, weil künftig keine regelmäßigen Verlängerungsanträge und erneuten Prüfungen mehr erforderlich wären. Gleichzeitig betont der Senat, dass dies keine Festlegung auf eine dauerhafte Nutzung bedeute. Über die tatsächliche Laufzeit und eine mögliche Schließung solle weiterhin abhängig vom Unterbringungsbedarf entschieden werden.

Damit wird jedoch umschrieben, was praktisch beabsichtigt ist: Die Unterkunft soll über die bisher genannten Fristen hinaus weiterbetrieben werden können, ohne immer wieder eine neue befristete Genehmigung beantragen zu müssen. Aus einer ursprünglich klar befristeten Lösung könnte damit eine Nutzung ohne festes Enddatum werden.

Gerade deshalb ist entscheidend, dass gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern offen kommuniziert wird. Wer zunächst ein Belegungsende 2027 und eine rechtliche Grenze bis 2030 nennt, muss nachvollziehbar erklären, warum nun plötzlich eine unbefristete Genehmigung angestrebt wird.

Quelle: Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 23/5087

Loading Viewer...