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Wasserverbrauch: Einsparpotenziale bei Behörden und Unternehmen heben anstatt nicht kontrollierbare Verbote auszusprechen

75.000 Beschäftigte arbeiten für die Freie und Hansestadt Hamburg. Dazu kommen 52.000 Beschäftigte von Unternehmen, an denen die FHH beteiligt ist. Für das Einsparen der Ressource Trinkwasser dieser zahlreichen Beschäftigten, muss die Stadt verstärkt Verantwortung übernehmen. Beispielsweise kann die Toilettenspülung mit Brauchwasser erfolgen, wodurch wertvolles Trinkwasser gespart werden würde.

Der für Umwelt verantwortliche Senator hat in der Bürgerschaft ausgeführt, dass er, angesichts der Hitzewelle im letzten Jahr mit einem entsprechend hohen Wasserverbrauch, die Bevölkerung dazu aufgerufen habe, sich beim Bewässern der Gärten und Befüllen von Pools zurückzuhalten. Hätte die Hitzewelle länger angehalten, hätten er und seine Behörde es nicht bei Appellen belassen können, sondern Anordnungen treffen müssen (22/5130). Eine Maßnahme wäre ein Rasensprengverbot. Fraglich ist, wie derlei Verbote kontrolliert werden können. Mangels eines bezirklichen Ordnungsdienstes wäre die bereits mit Aufgaben überfrachtete Polizei für solche Kontrollen zuständig. Es muss daher das Ziel des Senats sein, andere Einsparungspotenziale zu erarbeiten.

75.000 Beschäftigte arbeiten für die Freie und Hansestadt Hamburg. Dazu kommen 52.000 Beschäftigte von Unternehmen, an denen die FHH beteiligt ist. Für das Einsparen der Ressource Trinkwasser dieser zahlreichen Beschäftigten, muss die Stadt verstärkt Verantwortung übernehmen. Beispielsweise kann die Toilettenspülung mit Brauchwasser erfolgen, wodurch wertvolles Trinkwasser gespart werden würde.

Doch bisher wird der Gesamtverbrauch nicht statistisch erfasst und kann so auch keine Aussage über Einsparpotenziale liefern. In Drs. 22/5581 schreibt der Senat, dass eine Abrechnung für Untermieter (z. B. in Bezirksämtern) über eine Nebenkostenpauschale erfolgt, die auch Wasser einschließt. Grundlage dafür ist in der Regel die Mietfläche statt die Verbrauchsermittlung über Wasserzähler.

Erste Gespräche von Behörden mit HW hätten laut Senat schon stattgefunden. Die Erarbeitung eines Lösungsvorschlages würde jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ein Trinkwasser-Verbrauchsmonitoring muss jedoch zeitnah umgesetzt werden, um im Sommer nicht erneut Engpässen der Trinkwasserversorgung gegenüberzustehen.

Die CDU Hamburg hat daher einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, mit dem der Senat ersucht wird, den Gesamtwasserverbrauch aller Behörden und öffentlichen Unternehmen in Hamburg zu ermitteln und ein Pilotprojekt in einer üblichen Liegenschaft zu initiieren, dass im Verwendungszweck differenziert zwischen „Trinkwasser nötig“ und „Brauchwasser möglich“ und die aufgeschlüsselten Verbräuche darstellt.

Gleichzeitig gilt es zu prüfen, welche Behörden und öffentliche Unternehmen den größten Anteil von Verbräuchen aufweisen, welcher mit Brauchwasser zu bedienen wäre.

Auf Grundlage der gewonnenen Daten muss ein Konzept erarbeitet werden, wie der Verbrauch von Trinkwasser der Hamburger Behörden und öffentlichen Unternehmen signifikant verringert werden kann (bspw. durch Brauchwasseranlagen für Toilettenspülungen).

Die Stadt Hamburg kann hier mit gutem Beispiel voran gehen, anstatt nicht kontrollierbare Verbote auszusprechen.