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Ohlsdorf 2050 – Umbauarbeiten kommen nicht voran – Finanzierung durch Bundesmittel gescheitert

Der Ohlsdorfer Friedhof soll bis 2050 umgestaltet werden. Es wurde mit Kosten in Höhe von mehr als 100 Mio. Euro kalkuliert (u.a. 30 Mio. Euro für den Landschaftsbau, 37 Mio. Euro für die Sanierung der Straßen etc.). Ein Teil der Kosten für die Umgestaltung wollte der Senat vom Bund einwerben. Mit Drucksache 22-9932 muss der Senat nun mitteilen, dass die Bewerbung nicht erfolgreich war. Bisher wurden lediglich erste Entwurfsplanungen zur Entwicklung der zukünftigen Parkgestaltung beauftragt. Mit ersten Ergebnissen ist im Frühjahr / Sommer 2023 zu rechnen. Planungen zur Umsetzung der im Konzept Ohlsdorf 2050 genannten Maßnahmen liegen immer noch nicht vor. Der Senat kann weder mitteilen, wann diese vorliegen werden noch wer die Kosten der Umbauarbeiten tragen soll.

Der Senat hat wieder einmal viel angekündigt und wenig gehalten. Im Oktober 2017 hatte Rot-Grün eine Überarbeitung des Ohlsdorfer Friedhofs beschlossen (21/10780). Gemäß dem Antrag sollte das Konzept 2018 vorliegen. Erst im September 2020 wurden mit Drucksache 22/1332 die Umsetzung der Maßnahmen des Projektes Ohlsdorf 2050 angekündigt. Mehr als fünf Jahre später liegt weder ein Zeitplan noch eine Kostenplanung vor. Es zeigt deutlich, dass der Senat Ankündigungs- aber nicht Umsetzungsmeister ist.

Hintergrund:

Der Friedhof Ohlsdorf soll in den nächsten Jahrzehnten entscheidend verändern. Da sich immer mehr Menschen oder ihre Angehörigen gegen eine konventionelle Sargbestattung entscheiden, werden immer mehr Flächen frei. Urnenbestattungen, sofern sie überhaupt noch auf einem Friedhof stattfinden, werden viel häufiger gewählt als früher. Grabfeldbelegungen weisen Lücken auf – das alles senkt die Einnahmen des Friedhofs bei gleichzeitigem Mehraufwand.

Deswegen werden für Bestattungen künftig nur noch drei Bereiche vorgesehen. Bei Kapelle 10 und dem Garten der Frauen im Mittelteil, rund um den Eingangsbereich am S-Bahnhof und östlich Richtung Bramfeld. Der Rest wird ein Friedhofspark, der allen Besuchern/-innen offensteht. Die Grabfelder werden also konzentriert und weitere Flächen so bepflanzt und für alle freigegeben, dass Besucher/innen ihre Freizeit dort gerne verbringen, der Naturhauhalt gestärkt wird und zugleich der Pflegeaufwand abnimmt. Es sollen zahlreiche Bereiche entsiegelt werden, zugleich werden Straßen und Wege umgeplant und neugebaut.

Ambitionierte Pläne, wie ich finde.

So teilt der Senat mit Drucksache 22/377 mit, dass keine räumliche Trennung von Park und Friedhof geplant ist, der Zaun entsprechend nicht versetzt werden muss. Im Hinblick auf feiernde Gruppen im Park, setzt man auf Kommunikation. Für den gesamten Friedhof gelten nämlich weiterhin das Bestattungsgesetz und die Bestattungsverordnung. Geplant sind gezielte Kommunikationsmaßnahmen, um die Sensibilität aller Besucherinnen und Besucher zu erhöhen.

Eine Strategie, die auch heute schon bei Ruhestörungen Anwendung findet, beispielsweise durch Sporttreibende. Werden derartige Beeinträchtigungen oder Verfehlungen festgestellt, nimmt die Friedhofsverwaltung Kontakt zu den jeweiligen Personen auf und weist sie auf ihr Fehlverhalten sowie bestehende Regelungen auf dem Friedhof hin.

Dies führte in den überwiegenden Fällen zur Klärung, anderenfalls werden rechtliche Schritte eingeleitet. Im Einzelfall erfolgen zudem bauliche Maßnahmen, um Verfehlungen zu vermeiden.

Im Bereich Südteich wurde der Teich entschlammt und unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten restauriert. Die Insel im Teich ist nun über eine neu erbaute Brücke für Erholungszwecke erreichbar. Die Gesamtkosten für die Maßnahme, Planung incl. Herrichtung: Gutachten, Brücke, Erschließung, Vegetation, Entschlammung etc., betrugen 722.000 Euro.

Neu organisiert werden auch die Gärtnereien. Mit den Ergebnissen des Projektes Ohlsdorf 2050 sollen unter betrieblichen Gesichtspunkten die Arbeiten für die Unterhaltung der Gesamtfläche, von einer flächenbezogenen Zuständigkeit in eine aufgabenbezogene Zuständigkeit neu organisiert werden.

Mit dieser Neuorganisation in eine aufgabenbezogene Zuständigkeit steht die Prüfung im Zusammenhang, die Tätigkeiten der einzelnen Friedhofsgärtnereien in einer zentralen Betriebsstätte zusammen zu fassen. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verschiedener Varianten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zentralisierung der bisherigen sieben Gärtnerei-Standorte betriebswirtschaftlich zu favorisieren ist. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.