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Opposition wirkt: Fotovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden werden geprüft – CDU-Forderung wird umgesetzt

Nur drei Prozent der städtischen Gebäude weisen derzeit eine Fotovoltaikanlage auf. Nach einem Antrag der CDU will der Senat dies nun ändern und grundsätzlich jeden Neubau mit einer PV-Anlagen ausstatten.

Laut Hamburger Klimaschutzgesetz müssen auf Dächern von Neubauten ab 2023 Photovoltaik-Anlagen installiert werden, ab 2025 greift diese Vorschrift auch für Bestandsgebäude, sofern die Dachhaut vollständig saniert wird.

Doch den eigenen Bürgern neue Vorschriften machen, während die Stadt den eigenen Solarausbau verpasst? Das passt nicht zusammen.

Die CDU-Fraktion hat daher einen Antrag (Drs. 22/3875) in die Bürgerschaft eingebracht, um zu prüfen, ob die Dächer der öffentlichen Gebäude ebenfalls mit PV-Anlagen ausgestattet werden können. Nun teilt der Senat auf meine Anfrage mit, dass nun grundsätzlich auf jedem Neubau eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden soll.

Der Immobilien-Verwalter der Stadt (Sprinkenhof) hat zudem endlich für alle 700 Immobilien eine Solarpotentialanalyse beauftragt. Zusammen mit Schulbau Hamburg und Gebäudemanagement Hamburg, Hamburg Energie Solar GmbH und dem Sondervermögen Schulimmobilien wurde ein Letter of Intent geschlossen, dessen Ziel es ist, in kürzester Zeit möglichst viele Fotovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden zu realisieren.

Es wurde auch Zeit. Gute Oppositionsarbeit wirkt. Bis Ende 2023 sollen Fotovoltaikanlagen in Bestand und Neubau auf mindestens 100.000 Quadratmeter, die ca. 13 MW Leistung entsprechen, umgesetzt werden. Das Gesamtpotential mit einer Vielzahl an geplanten Neubauten soll bei 50 MW in der Spitzenleistung (MWp) gesehen.

Drei Pilotprojekte gehen als erstes an den Start: Die Stadtteilschule Horn (191 kWp) sowie die Grundschule Eckerkoppel (67 kWp) durch SBH/GMH und die Polizeischule Alsterdorf (299 kWp) durch Sprinkenhof.

Ob der Senat diese Ziele auch tatsächlich umsetzt, wird von der CDU aufmerksam begleitet werden.