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Unterbringung von Geflüchteten in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne

Zum Stichtag 31. Juli 2025 leben in den drei Stadtteilen Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne insgesamt 1.882 Geflüchtete – bei einer Soll-Kapazität von ebenfalls 1.882 Plätzen. Besonders auffällig ist eine deutliche Überbelegung im Marie-Bautz-Weg 15a (Haus C, D) in Farmsen-Berne, während andere Unterkünfte leicht unterbelegt sind.

Die detaillierte Übersicht zeigt die Verteilung auf die einzelnen Unterkünfte:

Farmsen-Berne

  • Anneliese-Tuchel-Weg 11: 93 Plätze (Soll), 92 belegt

  • Marie-Bautz-Weg 15 (Haus B): 400 Plätze, 359 belegt

  • Marie-Bautz-Weg 15a (Haus C, D): 312 Plätze, 403 belegt (Überbelegung, siehe Drs. 22/18145)

  • Meilerstraße 20–28: 348 Plätze, 314 belegt

  • Rahlstedter Weg 82 (Signature East Hotel Apartment): 70 Plätze, 70 belegt

  • Tegelweg 190 a-i (Am Luisenhof): 304 Plätze, 299 belegt

Gesamt Farmsen-Berne: 1.527 Soll-Kapazität, 1.537 Ist-Belegung

Bramfeld

  • Bramfelder Chaussee 476 (La Petit Perle): 34 Plätze, 30 belegt

  • Steilshooper Allee 501 Hs. 1-9: 192 Plätze, 191 belegt

  • Werner-Otto-Straße 10 (Heikotel Hotel Windsor): 46 Plätze, 47 belegt

Gesamt Bramfeld: 272 Soll-Kapazität, 268 Ist-Belegung

Steilshoop

  • Hermann-Buck-Weg 5 (Hotel Richter): 57 Plätze, 58 belegt

  • Steilshooper Allee 53 (Garner Hotel Hamburg Nord): 26 Plätze, 23 belegt

Gesamt Steilshoop: 83 Soll-Kapazität, 81 Ist-Belegung

Der Senat verweist darauf, dass die künftige Entwicklung in der Prognose- und Kapazitätsplanung sowie im regelmäßig aktualisierten Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) dargestellt wird. Angesichts des hohen Unterbringungsbedarfs und begrenzter Flächen kann der OVS allerdings derzeit nur eingeschränkt berücksichtigt werden.

Ich erwarte, dass der Senat dafür sorgt, dass unsere Stadtteile – im Gegensatz zu anderen – nicht weiterhin überlastet werden. Gerade durch den geplanten Abriss im Marie-Bautz-Weg wird die Situation neu zu bewerten sein. Eine faire Verteilung im gesamten Stadtgebiet ist zwingend notwendig.

Drucksache 23/1325