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Wenn der Kapitän das Schiff verlässt: Warum zieht das Bezirksamt aus dem Ärztehaus (EKZ) Steilshoop aus?

Während viele Steilshooper noch immer darauf warten, wie die Zukunft ihres Einkaufszentrums aussehen soll, hat das Bezirksamt für sich selbst eine Entscheidung getroffen: Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) soll das Ärztehaus an der Gründgensstraße verlassen und an einen anderen Standort umziehen.

Nach Angaben des Senats wurde eine alternative Fläche außerhalb des Einkaufszentrums als besser geeignet bewertet. Ausschlaggebend seien unter anderem der Grundriss und die Gebäudekonstruktion gewesen.

Nach Auskunft der Beteiligten vor Ort soll die neue Unterkunft im Bereich Edwin-Scharff-Ring entstehen – also am Rand von Steilshoop, fast schon in Richtung Barmbek und Ohlsdorf.

Für viele Bewohner dürfte das eine überraschende Nachricht sein. Schließlich wird seit Jahren betont, dass das EKZ das Herzstück Steilhoops bleiben und gestärkt werden soll. Umso mehr stellt sich die Frage: Wenn das Zentrum die Zukunft des Stadtteils sein soll, warum zieht dann ausgerechnet das Bezirksamt selbst weg? Schließlich soll doch gemäß Sanierungsvertrag der Eigentümer die Kosten für die Umzüge tragen, damit die Geschäfte und Einrichtungen im Kern von Steilshoop bleiben. Vertraut das Bezirksamt den Eigentümer nicht?

Für sich selbst wurde eine Lösung gefunden

Besonders bemerkenswert ist der Kontrast zur Situation vieler anderer Nutzer des EKZ.

Während das Bezirksamt für den eigenen Sozialdienst bereits eine konkrete Ausweichlösung entwickelt und geprüft hat, kämpfen Arztpraxen, Gewerbetreibende und die Apotheke weiterhin mit erheblichen Unsicherheiten. Viele Fragen zu Ersatzflächen, Zeitplänen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind bis heute offen. Auf entsprechende Nachfragen verweist der Senat überwiegend auf laufende Gespräche oder die Sanierungsvereinbarung. Konkrete Ergebnisse werden kaum genannt.

Für viele Betroffene entsteht dadurch der Eindruck, dass die öffentliche Verwaltung ihre eigenen Interessen deutlich erfolgreicher abgesichert hat als die Interessen derjenigen, die für die medizinische Versorgung und Nahversorgung des Stadtteils unverzichtbar sind.

Das eigentliche Problem liegt tiefer

Noch gravierender ist jedoch die Frage, welche Rolle das Bezirksamt in den vergangenen Jahren überhaupt wahrgenommen hat.

Denn die Risiken waren keineswegs überraschend.

Bereits bei der Festlegung des Sanierungsgebiets wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die geplanten Maßnahmen zu Betriebsverlagerungen, Arbeitsplatzverlusten und erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen könnten. Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtungen aus § 180 Baugesetzbuch verwiesen. Danach sollen die zuständigen Stellen frühzeitig Konzepte entwickeln, um Nachteile für Betroffene zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Dazu gehören insbesondere Hilfen bei Betriebsverlagerungen, Arbeitsplatzwechseln oder Umzügen.

Genau das ist die eigentliche Aufgabe eines Sozialplans.

Vier Jahre lang kein Sozialplan

Doch die Antworten des Senats werfen die Frage auf, ob genau diese Aufgabe über Jahre hinweg nicht ausreichend wahrgenommen wurde.

So räumt der Senat ein, dass die Eigentümerin erst mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung im Jahr 2026 verpflichtet wurde, einen Sozialplan aufzustellen.

Ebenso erklärt der Senat, dass ein Monitoring- und Controllinginstrument zur Überwachung des Sozialplans derzeit erst entwickelt wird.

Mit anderen Worten: Die Risiken waren spätestens seit 2022 bekannt. Die gesetzlichen Anforderungen ebenfalls. Dennoch existiert bis heute kein fertiger Sozialplan, und die Instrumente zur Kontrolle werden erst jetzt aufgebaut.

Was hat das Bezirksamt eigentlich seit 2022 getan?

Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen das Bezirksamt seit 2021 entwickelt oder vorbereitet habe, um Arztpraxen, Gewerbetreibende und andere Nutzer zu unterstützen, verweist der Senat im Wesentlichen auf die Verhandlungen zur Sanierungsvereinbarung, die nach dem Wettbewerbsabschluss im Jahr 2024 begonnen wurden.

Konkrete Unterstützungsprogramme, Hilfsmaßnahmen oder frühzeitige Sozialplanregelungen werden dagegen nicht genannt.

Dabei hatte das Bezirksamt als federführende Stelle die Aufgabe, die Entwicklung des Sanierungsgebiets zu begleiten, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung der Sanierungsziele zu überwachen.

Gerade deshalb fragen sich inzwischen viele Bewohner, weshalb erst gehandelt wurde, als die Probleme bereits sichtbar waren.

Immer mehr Unsicherheit im Zentrum

Die Folgen sind inzwischen im Stadtbild erkennbar.

Mehrere Geschäfte haben das EKZ verlassen. Die Zukunft weiterer Gewerbetreibender ist ungewiss. Die medizinische Versorgung steht unter Druck. Die Apotheke sucht nach Perspektiven.

Gleichzeitig verweist die Verwaltung immer wieder auf eine Sanierungsvereinbarung, die erst im Jahr 2026 abgeschlossen wurde.

Die entscheidende Frage vieler Steilshooper lautet daher: Wo war die Steuerung in den Jahren davor?

Denn wer ein Sanierungsgebiet ausweist, die Risiken kennt und gleichzeitig jahrelang keinen Sozialplan aufstellt, muss sich die Frage gefallen lassen, ob die Kontroll- und Steuerungsfunktion tatsächlich ausreichend wahrgenommen wurde.

Ein schwieriges Signal für den Stadtteil

Der geplante Auszug des ASD sendet dabei ein besonderes Signal.

Wenn selbst das Bezirksamt seine Zukunft nicht mehr im Zentrum sieht, fällt es schwer, anderen Akteuren zu vermitteln, warum sie dort bleiben sollen.

Für viele Bewohner wirkt es daher so, als würde der Kapitän das Schiff verlassen, während die übrigen Passagiere noch immer auf Antworten warten.

Und genau deshalb dürfte die Debatte um die Zukunft des EKZ Steilshoop nach den jüngsten Senatsantworten erst richtig beginnen.