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Klimaziele 2045? SAGA verhindert Balkonkraftwerk an Hamburger Wohnhaus

Hamburg will spätestens 2045 klimaneutral sein. Dafür muss der Ausbau erneuerbarer Energien deutlich vorankommen – nicht nur auf großen Dachflächen, sondern auch durch viele kleine private Anlagen. Doch ausgerechnet ein städtisches Wohnungsunternehmen legt einem Mieter nun Steine in den Weg.

Ein Mieter am Cottaweg wollte an der südlichen Klinkerfassade seines Hauses zwei Solarmodule mit jeweils 500 Watt installieren. Der Wechselrichter ist auf maximal 800 Watt begrenzt. Die technischen Voraussetzungen wurden nach Angaben des Mieters vorab geprüft. Anschließend beantragte er bei der SAGA die notwendige Genehmigung für die Montage.

Die Antwort fiel äußerst knapp aus. Die Genehmigung könne nicht erteilt werden. Als Begründung heißt es lediglich:

„Die Gebäudefassade darf nicht beschädigt werden.“

Das ist bemerkenswert. Denn Steckersolargeräte sind inzwischen ausdrücklich gesetzlich privilegiert. Nach § 554 Abs. 1 BGB können Mieter grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Entscheidend ist dabei eine Abwägung der Interessen im konkreten Einzelfall.

Der betroffene Mieter hat die SAGA deshalb inzwischen aufgefordert, ihre Entscheidung erneut zu prüfen. Er bietet unter anderem eine fachgerechte Montage, technische Nachweise sowie einen späteren fachgerechten Rückbau und die Wiederherstellung der Befestigungspunkte an.

Besonders kurios: Für den Bestand am Cottaweg liegt bereits ein Vorbescheid zum Abriss vor

Der Fall erhält durch die Zukunft des Gebäudebestands eine zusätzliche Dimension. Für den betroffenen Bereich am Cottaweg liegt ein Vorbescheid für ein Vorhaben vor, das den Abbruch von acht bestehenden Wohneinheiten und den Neubau von zwölf Wohneinheiten vorsieht.

Das Bezirksamt wurde darin ausdrücklich gefragt, ob dem Rückbau der Bestandsgebäude grundsätzlich zugestimmt werde. Die Antwort lautet: Ja. Zugleich wird festgestellt, dass die Baukörper weder unter Denkmalschutz noch unter Erhaltungsschutz stehen.

Dabei handelt es sich noch nicht um eine Abriss- oder Baugenehmigung. Der Vorbescheid berechtigt ausdrücklich nicht zum Beginn der entsprechenden Arbeiten.

Trotzdem stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: An der Fassade eines Gebäudes, dessen späterer Rückbau bereits grundsätzlich positiv beschieden wurde, sollen fachgerecht ausgeführte Befestigungspunkte für zwei Solarmodule ein unüberwindbares Hindernis darstellen?

Wer Klimaneutralität fordert, darf private Initiative nicht ausbremsen

Hamburg setzt sich ambitionierte Klimaziele. Diese werden jedoch nicht allein durch politische Beschlüsse erreicht. Es braucht Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, eigenes Geld zu investieren, Strom selbst zu erzeugen und damit ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Umso unverständlicher ist es, wenn ausgerechnet ein Unternehmen im Eigentum der Stadt solche Initiativen mit pauschalen Begründungen verhindert.

„Der Senat wird seine Klimaziele für 2045 kaum erreichen, wenn selbst städtische Unternehmen Bürger ausbremsen, die auf eigene Kosten erneuerbare Energie erzeugen wollen. Von den Hamburgern wird immer mehr Klimaschutz verlangt. Wenn ein Mieter dann freiwillig investiert, darf die Antwort eines städtischen Wohnungsunternehmens nicht einfach lauten: Fassade darf nicht beschädigt werden. Die SAGA sollte erklären, wie eine fachgerechte Installation ermöglicht werden kann, statt nach Gründen zu suchen, sie zu verhindern“, sagt der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Sandro Kappe.

Gerade die städtischen Unternehmen müssten beim Klimaschutz eine Vorbildfunktion übernehmen. Nicht jede Montageart muss automatisch akzeptiert werden. Technische Anforderungen an Standsicherheit, Fassadenschutz und fachgerechten Rückbau sind nachvollziehbar. Das Ziel muss aber sein, eine Lösung zu ermöglichen und nicht ein Balkonkraftwerk pauschal zu verhindern.

Der Mieter hat die SAGA inzwischen unter Hinweis auf § 554 BGB um eine erneute Prüfung und eine konkrete Interessenabwägung gebeten. Die Antwort steht noch aus.

Der Fall zeigt beispielhaft, woran Klimapolitik im Alltag scheitern kann: Hamburg kann Klimaziele, Strategien und Ausbaupfade beschließen. Wenn die eigenen Unternehmen gleichzeitig Menschen ausbremsen, die die Energiewende praktisch umsetzen wollen, passen Anspruch und Wirklichkeit nicht zusammen.

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