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Steinerne Brachfläche, Bußgelder und gefährlicher Verkehr – Anwohner schlagen Alarm an der Bramfelder Chaussee

Ein Anwohner hat sich erneut an mich gewandt – und seine Schilderungen zeigen deutlich, wie sehr sich die Lage an der Bramfelder Chaussee seit dem letzten Austausch zu den Parksperren verschlechtert hat. Denn während die bauliche Situation unverändert bleibt, hat sich eines drastisch verschoben: Statt Lösungen zu suchen, verteilt die Innenbehörde aus der Sicht des Anwohners jetzt Bußgelder in Höhe von 55 Euro, wenn Kundinnen und Kunden der Gewerbetreibenden – insbesondere der Reinigung auf Höhe der Hausnummer 358 – dort kurz halten möchten.

Eine fünf Meter breite steinerne Fläche – aber niemand weiß wofür

Der Anwohner beschreibt die Situation sehr plastisch, und das beigefügte Foto zeigt es deutlich: Zwischen Häuserzeile und den Metallpollern hat die Stadt eine rund fünf Meter breite steinerne Brachfläche geschaffen. Sein Eindruck:

„Ich gehe davon aus, dass diese Fläche als breiter Fußweg gedacht ist, auf dem fünf Kinderwagen parallel geschoben werden können.“

Realitätsferne Alternativen

Der Anwohner stellt die Frage: Wie sollen Kundinnen und Kunden der Reinigung ihre Kleidung abgeben oder abholen, wenn selbst kurzes Halten nicht erlaubt ist? Er nennt drei Alternativen – alle absurd oder gefährlich:

1. Halten auf dem rechten Fahrstreifen der Bramfelder Chaussee

Das wäre sogar zulässig, da die Abgabe von Kleidungsstücken weniger als drei Minuten dauert. Aber: Die ohnehin dichte Verkehrsführung würde weiter verengt – auf einer Straße, die laut Hamburger Abendblatt zu den Top 5 der gefährlichsten Straßen Hamburgs gehört.

2. Halten auf der gegenüberliegenden Straßenseite

Dann müssten Kundinnen und Kunden – teils mit Kindern – vier Spuren starken Verkehrs überqueren. Der Anwohner fragt völlig zurecht:

„Soll ich meine Kinder mit über die Bramfelder Chaussee nehmen oder unbeaufsichtigt im Auto sitzen lassen?“

Beide Varianten sind inakzeptabel.

3. Man sucht sich eine andere Reinigung

Viele haben das offenbar bereits getan. Für einen lokalen Betrieb ist das wirtschaftlich fatal.

Hintergrund:

Die in der Bramfelder Chaussee installierten Absperrelemente, die das unerlaubte Überfahren des Geh- und Radweges verhindern sollten, haben in der Bevölkerung für großes Aufsehen und teils harsche Kritik gesorgt. Die Maßnahme, die mit einem Kostenaufwand von rund 12.500 Euro verbunden war, wurde ohne vorherige Abstimmung mit den Anwohnern umgesetzt. Besonders brisant: Nachträglich mussten einige der Bügel entfernt werden, da mehrere Anlieger Anträge auf Gehwegüberfahrten gestellt hatten, die später genehmigt wurden. Für den Rückbau müssen die Anwohner aufkommen. Hätten man vor der Maßnahme die Anwohner gefragt, wären die Kosten nicht entstanden.

Drei Anwohner hatten die besagten Anträge gestellt: Ein Antrag vom 22. Mai 2024 wurde bereits am 27. Mai 2024 genehmigt, während zwei weitere Anträge, die am 31. Mai 2024 eingereicht wurden, am 10. Juni 2024 genehmigt wurden. In Folge der Genehmigungen wird nun an den Stellen, wo eine Überfahrt beantragt und genehmigt wurde, der Rückbau der Absperrungen notwendig. Die bauliche Umsetzung dieser Überfahrten steht noch aus.

Besonders ärgerlich ist für die betroffenen Anwohner, dass die Kosten für den Abbau der Absperrelemente laut Bezirksamt von den Antragstellern selbst getragen werden müssen. Diese Entscheidung hat viele Bürger irritiert und für Unverständnis gesorgt. „Es ist unbegreiflich, warum die Antragsteller für die Fehler des Bezirksamts haften müssen“, äußerte sich ein verärgerter Anwohner.

Auf die Nachfrage, warum die Antragsteller für die Kosten des Abbaus aufkommen müssen, verwies der Senat lediglich auf allgemeine Informationen und Hinweise zum Ablauf und zu den Gebühren für die Beantragung von Gehwegüberfahrten. Unter anderem wurde auf die Webseite der Stadt Hamburg verwiesen, wo entsprechende rechtliche Hinweise und die Rechtsgrundlagen zu finden sind.

Viele Anwohner empfinden diese Situation als ungerecht, da die Absperrungen ohne vorherige Rücksprache installiert wurden und nun den Antragstellern die Kosten für den nachträglichen Abbau auferlegt werden. Die Diskussion um die Verantwortlichkeit des Bezirksamts und die finanziellen Folgen für die Bürger wird vermutlich noch länger anhalten.

Quelle: Drucksache 22/16120